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BAGFW Stellungnahme zu geplanten Änderungen beim Freizügigkeitsgesetz

Fachinfo
Erstellt von Claudia Karstens

Die Verbände der BAGFW halten in ihrer Stellungnahme zum Entwurf des Freizügigkeitsgesetzes fest, dass Nachweise für einen übermäßigen Missbrauch des Freizügigkeitsrechts durch Erschleichung oder Täuschung, die den vorliegenden Gesetzentwurf rechtfertigen würden, weder im Rahmen des Zwischen- noch des Abschlussberichts des Staatssekretärsausschusses vorgelegt werden konnten.

Die Bundesregierung geht laut Gesetzesentwurf selbst davon aus, dass die überwiegende Mehrzahl der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger ihr Freizügigkeitsrecht in Übereinstimmung mit den geltenden nationalen und europäischen Regeln ausübt. In der öffentlichen Debatte wird hingegen oft ein anderer Anschein erweckt. Es bedarf daher der Klarstellung, dass die Inanspruchnahme des Freizügigkeitsrechts zur Arbeitssuche und der dadurch zustehende Anspruch auf soziale Leistungen oder Kindergeld kein Missbrauch oder gar Betrug sind.

Aus diesem Grund sollte aus Sicht der BAGFW das Ziel politischer Initiativen sein, Zugewanderte dabei zu unterstützen, möglichst schnell in Deutschland Fuß zu fassen und insbesondere Zugänge zum Arbeitsmarkt zu schaffen. Ansonsten bleibt zu befürchten, dass neue soziale Brennpunkte entstehen und sich bereits bestehende menschenunwürdige Lebensbedingungen manifestieren.

Die BAGFW-Stellungnahme wurde letzten Donnerstag, den 2.10.2014 an das BMI, den Bundesrat, den Bundestags-Innenausschuss und den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union im Deutschen Bundestag versendet. Zudem wurden auch die Landesarbeitsgemeinschaften noch über die BAGFW Geschäftsstelle informiert.

Weitere wichtige Termine und Infos:

Am Freitag, den 10.10.2014, wird der Bundesrat das Freizügigkeitsgesetz/EU nochmal thematisieren.
Unter folgendem Link können die Ausschussempfehlungen eingesehen werden und anbei eine kurze Übersicht. http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2014/0301-0400/394-1-14.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Am Montag, den 13.10.2014, wird es eine öffentliche Anhörung im Innenausschuss geben, in der Claudius Voigt von der GGUA, den Paritätischen vertreten wird.
Ich werde auch hingehen und euch/Sie weiterhin auf dem Laufenden halten.

Kurzübersicht zu den Empfehlungen aus den Ausschüssen für die 926. Sitzung des Bundesrates am 10. Oktober 2014 zu den Änderungen des Freizügigkeitsgesetzes:

-Besonders interessant ist, dass sich die Ausschüsse hinsichtlich der Wiedereinreisesperre uneinig sind.
So spricht sich der federführende Innenausschuss eindeutig für die Wiedereinreisesperre aus, da die Länder deutlich gemacht hätten, dass aufenthaltsbeendende Maßnahmen ohne Wiedereinreisesperren nicht effektiv seien und die im Gesetzesentwurf der Bundesregierung vorgesehene Ermessensentscheidung zum Wiedereinreiseverbot praxisfern sei. Durch die vom Bundesrat vorgeschlagene Änderung werde hingegen mit Signalwirkung klargestellt, dass Missbrauch und Betrug zwingend zu einem Wiedereinreiseverbot führe.

- Der Ausschuss für Frauen und Jugend und der Ausschuss für Familie und Senioren dagegen bittet darum, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob und inwieweit die angedachten Wiedereinreisesperren mit Art. 15. Abs. 3 der Freizügigkeits-RL 2004/38/EG sowie der bisherigen EuGH-Rechtsprechung zum unionsrechtlichen Begriff der öffentlichen Ordnung und Sicherheit vereinbar ist. Diese Zweifel an der Vereinbarkeit mit dem EU-Recht finden sich auch in der BAGFW-Stellungnahme auf S. 3 f.

- Darüber hinaus formuliert der Ausschuss für Frauen und Jugend und der Ausschuss für Familie und Senioren die Bitte, zu prüfen, ob die vorgesehenen Änderungen, mit denen die Identifikation durch die Steueridentifikationsnummer Kindergeldvoraussetzungen werden soll, nicht einen allgemeineren steuer-, kindergeld- oder ordnungsrechtlichen Bezug haben sollten, etwa mit Blick auf Feststellungen des Bundesrechnungshofes zu Missbrauchsfällen. Dann könnte die Regelungsmaterie in ein anderes steuerrechtliches Gesetzgebungsverfahren übernommen werden, um nicht etwa ungewollt möglichen Vorurteilen gegen bestimmte Zuwanderergruppen Vorschub zu leisten.
Auch die BAGFW sieht darin eine mittelbare Diskriminierung von EU-BürgerInnen, weil das BKKG nicht entsprechend angepasst wird. Siehe S. 5 der BAGFW-Stellungnahme.

- Der Ausschuss für Arbeit und Soziales spricht sich dafür aus, bezüglich der Änderungen des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes auch das Personenbeförderungsgewerbe mit aufzunehmen. Die Möglichkeiten zur Zusammenarbeit zwischen den nach Landesrecht für die Genehmigung und Überwachung des Taxen- und Mietwagengewerbes zuständigen Behörden und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls seien bislang unzureichend geregelt und seien aufzunehmen.

- Hinsichtlich der Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung nach § 46 SGB II und der damit einhergehenden Entlastung der Kommunen führt der Ausschuss für Familie und Senioren an, dass dieser Weg nicht zu einer kurzfristigen, zielgerichteten Entlastung bestimmter, besonders belasteter Kommunen führt, wie ursprünglich im Referentenentwurf geplant, sondern zu einer gleichmäßigen Entlastung aller Landkreise und Städte der vom Bund bestimmten Länder auf Grundlage der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Absatz 1 SGB II. Die Zielrichtung des Gesetzesentwurfes werde somit verfehlt.

BAGFW Stellungnahme zur Aenderung des Freizuegigkeitsgesetzes.pdfBAGFW Stellungnahme zur Aenderung des Freizuegigkeitsgesetzes.pdf