Zum Hauptinhalt springen

Beschlussentwurf des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Häuslichen Krankenpflege-Richtlinie zur Verordnung im Rahmen des Entlassmanagements

Fachinfo
Erstellt von Ingke List

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat den Paritätischen Gesamtverband über die beabsichtigte Änderung der Häuslichen Krankenpflege-Richtlinie (HKP-RL) zur Verordnung im Rahmen des Entlassmanagements informiert. Der Paritätische hat auf Grundlage seines Stellungnahmerechts am 19. Oktober Änderungsvorschläge eingebracht.

Mit Schreiben vom 28. September 2015 hat der Gemeinsame Bundesausschuss den Paritätischen Gesamtverband über die beabsichtigte Änderung der Häuslichen Krankenpflege-Richtlinie (HKP-RL) zur Verordnung im Rahmen des Entlassmanagements informiert. Der Paritätische hat auf Grundlage seines Stellungnahmerechts am 19. Oktober die beigefügten Änderungsvorschläge eingebracht. Hauptsächlich handelt es sich bei den beabsichtigten Änderungen um folgende Punkte:

Krankenhausärztinnen oder Krankenhausärzte sollen im Rahmen des Entlassmanagements wie eine Vertragsärztin oder ein Vertragsarzt häusliche Krankenpflege für einen Zeitraum von bis zu sieben Kalendertagen nach der Entlassung verordnen. Dies wird begrüßt, allerdings wird abweichend davon vorgeschlagen, die Krankenhausvermeidungspflege in diesem Zusammenhang gleich vier Wochen verordnungs- und bewilligungsfähig zu stellen, analog des gesetzlich vorgesehenen Anspruchs gem. § 37. Abs. 1 SGB V.

Ferner sollen Versicherte im Krankenhaus bei der Auswahl unter den zur Verfügung stehenden Pflegediensten unterstützt werden können, wobei aus unserer Sicht grundsätzlich zwingend die Achtung des Wahlrechts und der Trägervielfalt zu wahren ist.

2015_10_19_Anlage 3_HKP-RL_Formular-zur-Abgabe-Stellungnahme_DPWV.pdf2015_10_19_Anlage 3_HKP-RL_Formular-zur-Abgabe-Stellungnahme_DPWV.pdf