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BMAS legt Formulierungshilfe für ein Sozialschutzpaket II vor

Fachinfo
Erstellt von Joachim Rock

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten sozialen Absicherung bei Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit infolge der COVID-19-Pandemie (Sozialschutz-Paket II) vorgelegt. Wesentlicher Inhalt des Entwurfes, der als Gesetzentwurf von den Regierungsfraktionen im Bundestag eingebracht werden soll, sind Leistungsverbesserungen beim Kurzarbeitergeld und für Bezierher*innen von Arbeitslosengeld, deren Leistungsanspruch in den kommenden Wochen endet.

Formulierungshilfen sind ein gängiges Mittel zur Unterstützung des Parlaments, aber zur Beschleunigung des parlamentarische Verfahrens. Häufig werden nur einzelne Regelungen vorbereitet, seltener - so wie hier - ganze Gesetze. Da ein "aus der Mitte des Bundestages" eingebrachter Entwurf anders als solche der Bundesregierung nicht in einem "ersten Durchgang" in den Bundesrat muss, dient dieses Verfahren der Beschleunigung.
In der vorliegenden Formulierungshilfe werden drei Anliegen in den Vordergrund gestellt:
- Beschäftigte im Bezug von Kurzarbeitergeld, die eine Nettoentgeldifferenz von mindestens 50 Prozent erfahren, können höhere Leistungen erhalten. Wer die Voraussetzungen für einen höheren Leistungssatz beim Arbeitslosengeld erfüllt, etwa 77 Prozent ab dem vierten Bezugsmonat und 87 Prozent ab dem siebten Monat des Kurzarbeitergeldbezuges. Für andere Menschen im Kurzarbeitergeld, die diese Voraussetzungen erfüllen, können die Leistungen analog auf 70 bzw. 80 Prozent erhöht werden.
- Der Versicherungsschutz in der Arbeitslosenversicherung wird verbessert: Für Per-sonen, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld sich in der Zeit vom 1. Mai 2020 bis zum 31. Dezember 2020 erschöpfen würde, wird die Anspruchsdauer einmalig um drei Monate verlängert.
- Für Arbeitnehmer*innen in Kurzarbeit werden befristet bis zum Jahresende die bestehenden Hinzuverdienstmöglichkeiten mit einer Hinzuverdienstgrenze bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens für alle Berufe geöffnet.

Der Paritätische begrüßt diese Verbesserungen als sozialpolitischen Fortschritt, fordert jedoch weitergehende Maßnahmen, um die Betroffenen effektiv vor Armut zu schützen.

Die Forderungen des Paritätischen finden sich in der Fachinformation vom 20. April 2020, unter diesem Link: Fachinfos GV