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BMG veröffentlicht Roadmap zur Verbesserung der Personalsituation in der Pflege und zur schrittweisen Einführung eines Personalbemessungsverfahrens für vollstationäre Pflegeeinrichtungen

Fachinfo
Erstellt von Thorsten Mittag

Die Roadmap zur Verbesserung der Personalsituation in der Pflege und zur schrittweisen Einführung eines Personalbemessungsverfahrens für vollstationäre Pflegeeinrichtungen, die vom BMG im Einvernehmen mit dem BMFSFJ unter Beteiligung der Trägervereinigungen der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene und vieler weiterer Akteure erarbeitet wurde, wurde nun veröffentlicht. Dem voraus gingen mehrere Gesprächsrunden und Konsultationen mit dem BMG und dem BMFSFJ, denn in der Konzertierten Aktion Pflege (KAP) wurde vereinbart, dass die genannten Ministerien unter Beteiligung der relevanten Akteure eine Roadmap entwickelt, in der die notwendigen Umsetzungsschritte für das Personalbemessungsverfahren dargestellt und mit einem Zeitplan versehen werden.

In diesen Konsultationen konnten wichtige Themen erfolgreich untergebracht werden:

  • Die Implementierungskonzepte im stationären Bereich werden getestet oder pilotiert.
  • Betriebliche Gesundheitsförderung ist im Modellprojekt stationär enthalten.
  • Der Arbeitsmarkt wird im gewissen Umfang fortlaufend bewertet.
  • Klarere Forderungen an die Länder hinsichtlich der Verantwortung zur Schaffung von schulischen Ausbildungsplätze für QN 3 und erneuter Auftrag zur Harmonisierung der Ausbildungen.
  • Berücksichtigung des neuen Pflegeverständnisses im Kanon des neuen avisierten Aufgabenmixes und dies auch i.V.m. den noch zu schaffenden Implementierungskonzepten.


Die mit der Roadmap beabsichtigten Maßnahmen gehen aus unserer Sicht absolut in die richtige Richtung.

Zum Zeitplan: Die Roadmap beginnt am 01.01.2021 mit der ersten Personalausbaustufe mit 20.000 zusätzlichen Pflegehilfs- und Assistenzkräften gem. GPVG. Dies entspricht rd. 20% des zusätzlichen Personalbedarfs an Pflegehilfs- und -assistenzkräften auf Grundlage des Algorithmus 1.0 bei der aktuellen Anzahl der Pflegebedürftigen (726.900 Pflegebedürftige in vollstationärer Versorgung). Es folgen die Erprobung der Konzepte in vollstationären Pflegeeinrichtungen und u.a. die Überprüfung der Wirkung bisheriger Maßnahmen. Mitte 2023 folgt eine zweite Personalausbaustufe verknüpft mit einer flächendeckenden Implementation von Maßnahmen der Personal- und Organisationsentwicklung. Ab 2025 folgt dann die Prüfung weiterer Personalausbaustufen in Abhängigkeit von den Ergebnissen der begleitenden Evaluation und der Lage am Arbeits- und Ausbildungsmarkt, sowie die flächendeckende Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens unter Berücksichtigung eines überarbeiteten Algorithmus 2.0.

Es lässt sich feststellen, dass dieses Thema auch durch das BMG und das BMFSFJ mit Nachdruck verfolgt wird. Hinsichtlich der anstehenden Implementierungsprojekte zur Umsetzung des Personalbedarfsbemessungsinstruments hatten wir allerdings gehofft, dass mit dem Gesundheits- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG) der Qualitätsausschuss Pflege nach § 113 SGB XI beauftragt wird. Dies ist nun nicht der Fall. Stattdessen wird die weitere Verantwortung der anstehenden Projekte nun insbesondere zu Gunsten der Pflegekassen verschoben werden. Dies halten wir für unausgewogen. Allerdings wird den Spitzenverbänden eine Beiratsbeteiligung eingeräumt, die wir entsprechend wahrnehmen werden.

Zuletzt wurden die in der BAGFW zusammengeschlossenen Verbände zum Jahreswechsel 2020/2021 gebeten eine abschließende Stellungnahme zum Entwurf der Roadmap abzugeben, welche hier ebenfalls beiliegt. Darin haben die Wohlfahrtsverbände den Entwurf und das Vorgehen ausdrücklich gewürdigt, aber auch Verbesserungsbedarf angemahnt und an einigen Stellen Bedenken angemeldet. Diese Punkte wurden in der abschließenden Fassung nicht gänzlich aufgegriffen:

  • In der letzten Entwurfsfassung zur Roadmap wurde erstmals aufgenommen, dass die mit der ersten Personalausbaustufe ermöglichten, zusätzlichen Stellen, mit der dritten Personalausbaustufe gesetzlich vorzuhalten sind. Wir hoffen sehr, dass dies zu diesem Zeitpunkt erreicht werden kann, weisen aber darauf hin, dass keinesfalls gesichert ist, dass die dafür benötigten schulischen Ausbildungskapazitäten zur Verfügung stehen werden. Daher sollte eine gesetzliche Verpflichtung genau daran gekoppelt werden.
  • Die Länder wirken auf eine Harmonisierung der landesrechtlich geregelten Helfer- und Assistenzausbildungen in der Pflege hin. Um in allen Bundesländern tatsächlich ein einheitliches Qualitätsniveau zu erreichen, sollte analog zur generalistischen Pflegeausbildung langfristig auch eine generalistische Helfer- und Assistenzausbildung in den Blick genommen werden.
  • Im Allgemeinen sind wir der Auffassung, dass die Aufgabenverteilung auf die Qualifikationsniveaus gem. Qualifikationsmixmodell, die sich aus dem Projekt § 113c ergeben, in der Praxis bereits auf freiwilliger Basis genutzt werden sollten. Hier sollten wir keine Zeit verlieren. Wir hatten vorgeschlagen, dass dazu durch das BIBB ein Musterkonzept entwickelt werden soll, welches Vorgaben der Rollenbilder für die jeweiligen Kompetenzstufen in den Pflegeeinrichtungen enthält sowie begleitende und einheitliche Workshopmaterialien, um die Implementierungsprozesse in den Einrichtungen zu unterstützen.
  • Die in der BAGFW organisierten Verbände regten zudem an, dass das hinter dem sog. „Algorithmus 1“ und später auch „Algorithmus 2“ liegende Rechenmodell – mit allen seinen Parametern, wie z.B. der konkreten Nettojahresarbeitszeit und den weiteren Einstelloptionen – transparent und nachvollziehbar offengelegt wird und somit in der Praxis überprüft werden kann.
  • Hinsichtlich des Modellprogramms für ambulante Einrichtungen halten wir nach wie vor eine theoretisch-konzeptionell gestützte Festlegung von pflegerischen Aufgaben und Leistungen im SGB XI und in der häuslichen Krankenpflege einschließlich begründeter Einschätzungen der dafür erforderlichen zeitlichen und qualifikatorischen Ressourcen für die ambulante Pflege sowie für die Häusliche Krankenpflege und die anschließende empirische Validierung und Überprüfung dieser Festlegungen für erforderlich.
  • Wir sind der Auffassung, dass die bereits in der KAP festgelegten Verhandlungsthemen in den Ländern mit Nachdruck umgesetzt werden müssen.
  • Unklar ist, was mit der flächendeckenden Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens unter Berücksichtigung eines Algorithmus 2.0 auf gesetzlicher Grundlage bereits im Jahre 2025 konkret gemeint sein soll? Zu berücksichtigen ist, dass die Personalausbaustufen noch im vollen Gange sein werden. Eine gesetzlich vorgeschriebene Umsetzung ohne Berücksichtigung einer längeren Konvergenzphase ist kaum vorstellbar und wäre aus heutiger Sicht zu ambitioniert.


In der abschließenden und nun veröffentlichten Fassung der Roadmap wurden dann noch die folgenden Änderungen vorgenommen:

  • Hinsichtlich der Konvergenz der Personalausstattung in den Ländern hieß es ursprünglich, dass diese „perspektivisch erreicht oder angestrebt“ werden sollte. Nun heißt es, dass es das Ziel ist.
  • Hinsichtlich der Tagespflege hieß es ursprünglich, dass kein Handlungsbedarf bestehe. Nun heißt es, dass „kein unmittelbarer“ Handlungsbedarf bestünde.
  • Die Versorgungsqualität und die Mitarbeiterzufriedenheit werden im Rahmen der Untersuchungen mehr in den Fokus gerückt.
  • In der Konzeptentwicklung, die in den stationären Modellprogrammen vorgesehenen ist, wird nun auch der Themenbereich der zusätzlichen Betreuungskräfte nach § 43b SGB XI einbezogen.
  • Wir haben zur Sicherstellung einer wirksamen flächendeckenden Umsetzung viel Wert daraufgelegt, dass festgehalten wird, das eine Mehrbelastung der Pflegebedürftigen mit höheren Eigenanteilen vermieden wird. Dazu gab es in den Entwürfen der Roadmap den Hinweis, dass die Eckpunkte zur Pflegereform in diesem Zusammenhang eine Begrenzung der Eigenanteile in der Höhe und der Dauer vorsehen, was nun entfallen ist. Wir gehend davon aus, dass dies bedeutet, dass alsbald ein Referentenentwurf veröffentlicht wird.
  • Bei der Planung sollte Ende 2022 eine Vorlage der Zwischenberichte zu den Ergebnissen der beteiligten vollstationären Pflegeeinrichtungen sowie zu der Überprüfung der Wirkungen des bisherigen Personalausbaus und der Entwicklung der Lage am Arbeits- und
  • Ausbildungsmarkt und daraus resultierende Umsetzungshinweise erfolgen. Dies ist bedauerlicherweise und aus unerfindlichen Gründen nicht mehr vorgesehen.


Die Roadmap wird auch unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/konzertierte-aktion-pflege.html zum Download bereit gestellt.

Roadmap zur Einführung eines Personalbemessungsverfahrens.pdfRoadmap zur Einführung eines Personalbemessungsverfahrens.pdf2021-01-06 Stellungnahme BAGFW RoadMap Personalbedarfsbemessung.pdf2021-01-06 Stellungnahme BAGFW RoadMap Personalbedarfsbemessung.pdfPM_Roadmap_Einführung_Personalbemessungsinstrument_240221.pdfPM_Roadmap_Einführung_Personalbemessungsinstrument_240221.pdf