BTHG_Kernforderungen
Gemeinsam mit der Bundesbehindertenbeauftragten, dem Deutschen Behindertenrat, den Fachverbänden, dem DRK und dem DGB konnte sich der Paritätische auf sechs Kernforderungen zum Bundesteilhabegesetz verständigen.
Diese wurden beim Empfang der Bundesbehindertenbeauftragten am 11.05.2016 erstmals der Öffentlichkeit präsentiert und können für Stellungnahmen, Presseartikel, Lobbyarbeit etc. genutzt und verbreitet werden.
Das Papier enthält bereits als 4. Seite eine offene Unterstützerliste, die ab sofort fortlaufend ergänzt werden kann und dann regelmäßig auf der DBR-Homepage aktualisiert wird. http://www.deutscher-behindertenrat.de/ID182110
Die Kernforderungen sind im Anhang beigefügt.
20160511_Kernforderungen_Beh_beauftr_DBR_FV_PAR_DRK_DGB_.pdf