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Bundesagentur für Arbeit verzichtet auf Plattform "Arbeitsmarktmonitor" bei der Umsetzung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes

Die BA zieht ihr Angebot, den Arbeitsmarktmonitor (AMM) als Plattform für die Veröffentlichung der Unterstützungsmöglichkeiten der sozialen Dienstleister im Rahmen der Umsetzung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes zu nutzen, zurück. Das gibt die Behörde in einer aktuellen Weisung bekannt.

Der Grund hierfür ist, dass umfangreiche Vorbehalte gegen die Nutzung einer öffentlich zugänglichen Plattform bestehen und die BA das Angebot nur auf Basis der bestehenden Nutzungskonzepte für den Arbeitsmarktmonitor aufrechterhalten kann.
Von Seiten der BA ist vorgesehen, stattdessen eine Verpflichtung an die sozialen Dienstleister in den Bewilligungsbescheid aufzunehmen, ihre Unterstützungsmöglichkeiten zur Bewältigung der Corona-Pandemie aktiv den Kommunen bzw. den lokalen Koordinierungsstellen/Krisenstäben der Landkreise und kreisfreien Städte, in denen der jeweilige soziale Dienstleister beheimatet ist, anzubieten.
In der Weisung macht die BA zudem klar, dass die Nutzung der von sozialen Dienstleistern angebotenen Ressourcen durch die Arbeitsagenturen grundsätzlich nicht vorgesehen ist.

Anlage: Weisung Weisung 160420.pdfWeisung 160420.pdf

Die Weisung wurde auch auf der Homepage der BA veröffentlicht unter
https://www.arbeitsagentur.de/veroeffentlichungen/weisungen