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Bundesjustizministerium stellt Eckpunkte zur Reform des Unterhaltsrechts vor

Der Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann hat am 25. August 2023 Eckpunkte zur Reform des Unterhaltsrechts vorgelegt.

In dem Eckpunktepapier werden einige neue Regelungsvorschläge mit Blick auf den Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt getroffen. Ziel ist es laut Bundesjustizministerium, eine partnerschaftliche Betreuung minderjähriger Kinder zu fördern und das Unterhaltsrecht fairer und weniger streitanfällig zu machen.

Der Verband Alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) hat in diesem Zusammenhang erneut auf das 3-Stufen-Modell des VAMV zum Kindesunterhalt hingewiesen: https://www.vamv.de/fileadmin/user_upload/bund/dokumente/Stellungnahmen/2023/VAMV_3-Stufen-Modell_Kindesunterhalt_2023.pdf .

Außerdem hat sich der VAMV mit dem Reformvorschlag des wissenschaftlichen Beirats des BMFSFJ zur Reform des Kindesunterhaltsrechts auseinandergesetzt. Dabei hat der VAMV Kriterien entwickelt, an welchen sich eine Reform des Kindesunterhalts messen lassen muss. Beispielrechnungen machen die Folgen für die Höhe des Kindesunterhalts anschaulich. Es zeigt sich, dass bei einer Reform des Kindesunterhalts im Interesse des Kindes die große Herausforderung darin bestehen wird, dass die Existenz des Kindes in beiden Elternhaushalten gesichert ist. Das Unterhaltsmodell des Beirats wird diesem Anspruch aus Sicht des VAMV leider nicht gerecht, da bereits ab 30 Prozent Mitbetreuung selbst bei hohem Einkommensgefälle substanzielle Unterhaltszahlungen wegbrechen würden.  

Verwiesen werden sollte auch auf die Vorab-Einschätzung des VAMV in der dieser Fachinformation beigefügten Pressemitteilung vom 21. August 2023.