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Bundesprogramm zur Sanierung kommunaler Einrichtungen gestartet

Fachinfo
Erstellt von Mara Dehmer

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat - aus dem mit dem Nachtragshaushalt verabschiedeten Zukunftsinvestionsprogramm des Bundes - das angekündigte Programm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Jugend, Sport und Kultur" gestartet.

Bis 2018 stehen Mittel in Höhe von 100 Millionen Euro für die Förderung investiver Projekte mit besonderer, auch überregionaler Bedeutung und mit sehr hoher Qualität im Hinblick auf ihre Wirkungen für die soziale Integration in der Kommune und die Stadt(teil)entwicklungspolitik zur Verfügung.
Förderfähig sind z.B. Sportstätten und Jugend- und Kultureinrichtungen (wie Kindertagesstätten und Schulen, die sich ins Quartier öffnen). Gefördert werden können sowohl einzelne Gebäude als auch städtebauliche Maßnahmen unter Einbeziehung verschiedener Gebäude. Die Förderprojekte sollen mit einer besonderen Wirkung für den sozialen Zusammenhalt vor Ort verbunden sein.
Projekte, die im Rahmen des Programms gefördert werden, müssen von den Kommunen mitfinanziert werden ( kommunaler Anteil: 55%, bei kommunaler Haushaltsnotlage: 10 %).
Das Programm soll die Kommunen auch angesichts der aktuellen Zuwanderung von Flüchtlingen entlasten.
Antrags- und förderberechtigt sind die Kommunen.
Bis zum 13. November kann über das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung ein entsprechender Antrag eingereicht werden.

Nähere Informationen finden Sie bei Interesse unter folgendem Link:
http://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Home/Topthemen/projektaufruf_zip.html