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Bundesrat stimmt Ganztagsförderungsgesetz zu

Der Bundesrat hat am 10. September 2021 dem Ganztagsförderungsgesetz zur Betreuung von Kindern im Grundschulalter zugestimmt, das der Bundestag am 7. September verabschiedet hatte.

Der Bundesrat hat in einer Sondersitzung am 10. September 2021 dem Gesetz zum Anspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder, das auf Empfehlung des Vermittlungsausschusses verändert worden war, zugestimmt.
Der von ihm angerufene Vermittlungsausschuss zu Bestimmungen zur Finanzierung hatte am 6. September 2021 einen Kompromissvorschlag erzielt, den der Bundestag am 7. September d. J. bestätigte und damit seinen ursprünglichen Gesetzesbeschluss entsprechend veränderte.
siehe auch Fachinfo: https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/bundestag-beschliesst-gesetz-zur-ganztaegigen-foerderung-von-kindern-im-grundschulalter-ganztagsfoerderungsgesetz/

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und tritt am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.