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Bundestag beschließt Barrierefreiheitsstärkunsgesetz

Der Bundestag war durch die Europäische Barrierefreiheitsrichtlinie aufgefordert, Vorgaben für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen zu machen. Dies erfolgt nun unter anderem durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, das von den Koalitionsfraktionen unter erheblicher Kritik aus der Opposition am 20. Mai spätabends verabschiedet wurde.

Schon im Rahmen der Öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf, die am 17. Mai stattfand, wurden die Schwachpunkte des Entwurfs benannt: Lange Übergangsfristen (so treten die Vorgaben teilweise erst 2040 in Kraft), Mängel bei der Überwachung der Vorgaben, zu viele Ausnahmen von der Verpflichtung (Informationen zur Anhörung finden sich hier: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a11/Anhoerungen#url=L2F1c3NjaHVlc3NlL2ExMS9BbmhvZXJ1bmdlbi84Mzc5MDAtODM3OTAw&mod=mod683370). Auch die BAF FW hatte deutliche Kritik am Gesetzentwurf geäußert. Diese bezog sich unter anderem auf zu lange Übergangsfristen, aber auch auf die Marktüberwachung.

Gegenüber dem Gesetzentwurf wurde nun unter anderem mit Bezug auf die Marktüberwachung eine Änderung vorgenommen. Der Entwurf sah vor, dass die Marktüberwachungsbehörde erforderliche Maßnahmen treffen kann, um die Nichtkonformität der Dienstleistung abzustellen, wenn die Barrierefreiheitsanforderungen nicht erfüllt sind und auch innerhalb einer festgesetzten angemessenen Frist nicht korrigiert werden. Der entsprechende § 30 Absatz 4 Satz 1 wurde nun wie folgt gefasst: "Ergreift der Dienstleistungserbringer innerhalb der nach Absatz 3 gesetzten Frist keine geeigneten Korrekturmaßnahmen, so trifft die Marktüberwachungsbehörde die erforderlichen Maßnahmen, um die formale Nichtkonformität abzustellen."

Die Bundestagsdebatte können Sie hier nachvollziehen, dort finden sich auch Gesetzentwurf, Beschlussempfehlung und ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Thema: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw20-de-barrierefreiheit-840244

Der Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktion der FDP und Bündnis 90/Die Grünen angenommen, bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.

Der Entwurf des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes erfüllt das Mindestmaß der Vorgaben durch die Europäische Barrierefreiheitsrichtlinie. Um mit Blick auf die UN Behindertenrechtskonvention die volle und gleichberechtigte Teilhabe zu erreichen, sind darüber hinausgehende Schritte nötig. Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege bedauern, dass der Gesetzgeber nicht die Möglichkeiten nutzt, noch in dieser Legislaturperiode durch umfängliche Regelungen im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz die Barrierefreiheit wesentlich voranzubringen.