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Bundestag debattiert über inklusiven Arbeitsmarkt

Die Abgeordneten hatten in der Plenardebatte am 20.4.23 über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes sowie über je einen Antrag der Fraktionen DIE LINKE und der AfD zu entscheiden. Entsprechend der Beschlussempfehlung des Ausschusses wurde der Gesetzentwurf angenommen, die beiden Anträge wurden abgelehnt.

Der Gesetzentwurf wurde im Grundsatz durchgängig positiv bewertet - auch wenn einige Redner*innen aus Oppositions- und Koalitionsfraktionen zum Ausdruck brachten, dass sie gerne weitergehende Regelungen getroffen hätten.

Bereits in der Anhörung zum Gesetzenwurf wurde intensiv diskutiert über die geplante Einführung einer vierten Stufe der Ausgleichsabgabe und die vorgesehene Abschaffung der Bußgeldvorschrift für Unternehmen, die ihre Beschäftigungspflicht nicht erfüllen. Beide Themen nahmen auch in der abschließenden Debatte im Plenum des Bundestags großen Raum ein. Trotz eindeutig gegenteiliger Empfehlung mehrerer Sachverständiger im Rahmen der Anhörung beschlossen die Abgeordneten die Abschaffung der Bußgeldvorschrift.