Zum Hauptinhalt springen

Bundestag verabschiedet Cannabisgesetz

Nach langem politischem Ringen hat der Bundestag am vergangenen Freitag, den 23. Februar 2024, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (Cannabisgesetz – CanG) gebilligt. 404 Abgeordnete votierten in namentlicher Abstimmung für das Gesetz, 226 Abgeordnete stimmten dagegen und vier Abgeordnete enthielten sich ihrer Stimme.

Das Gesetz sieht u.a. den legalen Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene vor. Damit soll laut der Begründung der Bundesregierung ein verantwortungsvoller Umgang mit Cannabis erleichtert werden. Das Gesetz ziele darauf ab, zu einem verbesserten Gesundheitsschutz beizutragen, Aufklärung und Prävention zu stärken, den illegalen Markt für Cannabis einzudämmen sowie den Kinder- und Jugendschutz zu verbessern.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung im Einzelnen:

1) Privater Eigenkonsum und -anbau

  • Besitz von bis zu 25g Cannabis zum Eigenkonsum durch Erwachsene
  • Privater Eigenanbau von bis zu drei Cannabispflanzen zum Zwecke des Eigenkonsums zur nichtgewerblichen Verwendung durch Erwachsene

2) Anbauvereinigungen

  • Gemeinschaftlicher nichtgewerblicher Eigenanbau und kontrollierte Weitergabe von Cannabis durch Anbauvereinigungen an erwachsene Mitglieder zu nichtmedizinischen Zwecken
  • Zulassung von maximal 500 Mitgliedern, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben müssen
  • Zulässig ist zudem nur die Mitgliedschaft in einer Anbauvereinigung
  • In den Anbauvereinigungen darf Cannabis nur in begrenztem Umfang an Mitglieder weitergegeben werden, wobei die Mitgliedschaft und das Alter zu überprüfen sind
  • An Mitglieder weitergegeben werden dürfen maximal 25g Cannabis pro Tag und 50g Cannabis pro Kalendermonat
  • Die Ausgabe von Cannabis an Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren ist zudem bis zu 30g pro Monat mit einer Begrenzung des THC-Gehalts auf 10 % zulässig
  • Konsumcannabis darf als Haschisch oder Marihuana nur in kontrollierter Qualität und in Reinform weitergegeben werden
  • In einer Schutzzone von 100 Metern um Anbauvereinigungen sowie Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen und öffentlich zugänglichen Sportstätten wird der Konsum von Cannabis verboten

Um vor allem Kinder und Jugendliche vor der Droge zu schützen, gilt ein allgemeines Werbe- und Sponsoringverbot für Konsumcannabis und Anbauvereinigungen. Geplant ist außerdem eine Stärkung der Prävention durch eine Aufklärungskampagne der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) über die Wirkung und Risiken von Cannabis.

Es bleibt bei der Verschreibungspflicht für Medizinalcannabis, es soll künftig aber nicht mehr dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) unterliegen. Das Gesetz soll nach vier Jahren auf seine gesellschaftlichen Auswirkungen hin evaluiert werden.

Zur Abstimmung hatte u.a. der Gesundheitsausschuss eine Beschlussempfehlung vorgelegt. Anträge der CDU/CSU und der AfD, die beide den Stopp der geplanten Regulierung forderten, fanden keine Mehrheit.

Geplant ist ein stufenweises Inkrafttreten des Gesetzes. So soll das Gesetz insgesamt am 1. April 2024 in Kraft treten. Die Vorschriften für den gemeinschaftlichen Eigenanbau in den Anbauvereinigungen soll jedoch erst am 1. Juli 2024 in Kraft treten. 

Am 22. März 2024 soll das Cannabisgesetz nach derzeitigem Stand im Bundesrat behandelt werden. Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig. Unklar bleibt jedoch, ob der Bundesrat den Vermittlungsausschuss anrufen wird, um letzte Unstimmigkeiten auszuräumen. Das könnte das geplante Inkrafttreten des Gesetzes zum 01. April 2024 erheblich hinauszögern. Bislang hat der Bundesrat insbesondere seine Befürchtung vor hohen finanziellen Folgebelastungen der Länder durch Kontroll- und Vollzugs- sowie Präventions- und Interventionsaufgaben zum Ausdruck gebracht.

Position des Paritätischen:

Der Paritätische hat die Bundesregierung bereits 2017 aufgefordert, Alternativen zur Cannabisverbotspolitik zu entwickeln und den Jugendschutz sicherzustellen. Die bislang implementierte Verbotspolitik hat bekanntermaßen nicht zu einer Konsumreduktion von Cannabis in der Gesellschaft geführt und erfordert insofern eine Neuausrichtung. Der Paritätische spricht sich in seiner aktuellen Positionierung für die regulierte Abgabe von Cannabis an Volljährige in lizenzierten Fachgeschäften aus und fordert neben einem strikten Werbeverbot ein sanktionsbewährtes Abgabeverbot an Minderjährige. Im Rahmen der Regulierung des Cannabismarktes müssen aus Sicht des Paritätischen der gesetzliche und erzieherische Jugendschutz, Aufklärungs- und Präventionsmaßnahmen für Jugendliche und Heranwachsende angepasst und ausgebaut werden. Hierfür sind auch finanzielle Mittel in angemessenem Umfang aus den Steuereinnahmen durch den Cannabisverkauf zur Verfügung zu stellen. Zudem fordert der Paritätische, die Finanzierung der Suchthilfe, insbesondere von Suchtberatung und -prävention generell und bundesweit zu verbessern und zu erhöhen. Aufgrund der vielen Regelungsfragen bei der gesetzlichen Umsetzung setzt sich der Paritätische für die Beteiligung der Suchthilfe und Suchtselbsthilfe in einer Begleitkommission ein.

Das Positionspapier des Paritätischen Gesamtverbands „Neuorientierung der Cannabispolitik: Cannabisabgabe, Jugendschutz und Entkriminalisierung“ finden Sie hier.

Weiterführende Informationen:

Die Stellungnahme der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) zum Cannabisgesetz finden Sie hier.

Die Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (BAJ) finden Sie hier.

Nähere Informationen zum Cannabisgesetz finden Sie zudem auf der Seite des Deutschen Bundestags.