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Bundestag verabschiedet Überarbeitung des Sanktionenrechts

Der Bundestag hat am 22. Juni 2023 dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zugestimmt, in dem der Umrechnungsmaßstab einer Geld- in eine Ersatzfreiheitsstrafe in Paragraf 43b des Strafgesetzbuches halbiert werden soll.

Mit dem Gesetz soll der Umrechnungsmaßstab einer Geld- in eine Ersatzfreiheitsstrafe in Paragraf 43b des Strafgesetzbuches halbiert werden. Künftig sollen zwei Tagessätze einem Tag Ersatzfreiheitsstrafe entsprechen. Eine Ersatzfreiheitstrafe wird angeordnet, wenn eine zu einer Geldstrafe verurteilte Person diese nicht zahlt.

Die Halbierung begründete die Bundesregierung mit dem Umstand, dass deren Vollzug „in der Regel keinen Beitrag zur Resozialisierung der Betroffenen leisten kann“. Zudem sei die Zahl der Menschen, die eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen, deutlich gestiegen, während die Zahl derer, die eine Ersatzfreiheitsstrafe durch gemeinnützige Arbeit vermeiden, deutlich zurückgegangen sei. Das Gesetz soll aber sicherstellen, dass Personen, denen der Vollzug einer Ersatzfreiheitsstrafe droht, von den Vollstreckungsbehörden darauf hingewiesen werden müssen, dass es die Möglichkeit für Zahlungserleichterungen sowie für gemeinnützige Arbeit („freie Arbeit“) gibt. Auch die Gerichtshilfe sowie Träger der freien Straffälligenhilfe sollen künftig stärker eingebunden werden.

Der Rechtsausschuss des Bundestags hatte nach der ersten Lesung noch Änderungen am Gesetz beschlossen. Dazu gehörten unter anderem, dass Gerichte zukünftig bei der Verhängung von Geldstrafen explizit darauf achten sollen, „dass dem Täter mindestens das zum Leben unerlässliche Minimum seines Einkommens verbleibt“.

Der Antrag „Für eine Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe und eine Geldstrafe nach dem Einbußeprinzip“ der Fraktion Die Linke wurde abgelehnt. Dies würde laut Bundesregierung die „wirksame Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs“ bei der Geldstrafe grundsätzlich infrage stellen.

Alle Drucksachen und die Debatte im Bundestag sind unter folgendem Link nachzulesen und anzusehen: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw11-de-sanktionsrecht-936510