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Bundesteilhabepreis startet / Thema 2021: Unterstützung, Assistenz, Pflege - gesellschaftliche Teilhabe auch ín Corona-Zeiten

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) lobt seit 2019 den Bundesteilhabepreis für eine gelungene inklusive Sozialraumgestaltung aus. Ab sofort können sich Interessierte für den diesjährigen Preis bewerben.

Der Bundesteilhabepreis wird als Teil der InitiativeSozialraumInklusiv (ISI) von der Bundesfachstelle Barrierefreiheit ausgeschrieben. Eine unabhängige Fachjury, der mehrheitlich Vertreterinnen und Vertreter der Verbände von Menschen mit Behinderungen angehören, wählt die Preisträger aus. Zudem sind Expertinnen und Experten aus Kommunen und Ländern Mitglied der Fachjury. Um die Vielfalt des inklusiven Sozialraums thematisch aufzuzeigen, hat der Bundesteilhabepreis jedes Jahr einen anderen Schwerpunkt.

Thema 2021: „Unterstützung, Assistenz, Pflege – gesellschaftliche Teilhabe auch in Corona-Zeiten“
Der Anspruch von Unterstützung, Assistenz und Pflege ist, sowohl bei niedrigschwelligem, hohem oder sehr hohem Unterstützungsbedarf die Teilhabe gleichberechtigt und uneingeschränkt zu ermöglichen. Dabei sind selbstbestimmtes Wohnen, gesellschaftliche und politische Teilhabe, Bildung sowie Arbeit und Beschäftigung zu gewährleisten. Dieser Anspruch gilt für alle bedarfsgerechten und individuellen, gemeindenahen und digitalen Unterstützungs-, Beratungs- und Pflegeleistungen. Auch unter pandemiebedingten Einschränkungen müssen eine gleichberechtigte Teilhabe und die Vermeidung sozialer Isolation sichergestellt sein.
Ziel ist es, ein Unterstützungssystem zu gewährleisten, das umfassende gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht und auch auf Ausnahmesituationen reagieren kann, um die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen aufrecht zu erhalten. Soziale Isolation muss zwingend vermieden werden.

Bewerbungsschluss ist der 21. August 2021

Der Bundesteilhabepreis ist mit insgesamt 17.500 Euro (1. Preis 10.000 Euro) dotiert. Bewerben können sich Akteur*innen aus den Bereichen Unterstützung, Assistenz und Pflege. Angesprochen fühlen sollen sich insbesondere Leistungsanbieter und Unterstützungsdienste, soziale und personenzentrierte Assistenzdienste, Anbieter spezieller Teilhabeprogramme, Tagesstätten, Verbände und Vereine, ehrenamtliche sowie sektorübergreifende Leistungserbringer, aber auch Anbieter von digitalen Lösungen, Kommunen und Regionen. Gesucht werden Gute-Praxis-Beispiele, Modellprojekte oder bewährte Konzepte, die einen inklusiven Sozialraum trotz der COVID-19-bedingten Kontaktbeschränkungen aufrecht erhalten haben und zur Nachahmung anregen. Im Fokus der Bewerbung sollte auf jeden Fall die Ermöglichung der selbstbestimmten Teilhabe und der Alltagsbewältigung stehen.

Die Preisverleihung wird im 4. Quartal 2021 durch das BMAS stattfinden. Der Bundesteilhabepreis wird von den Kommunalen Spitzenverbänden (Deutscher Landkreistag, Deutscher Städtetag und Deutscher Städte- und Gemeindebund) unterstützt.

Der Fachinformation sind die Ausschreibungsunterlagen (Ausschreibungstext, Bewerbungsformular, Teilnahmebedingungen) als barrierefreie PDF-Dateien beigefügt:

Weitere Informationen rund um den Bundesteilhabepreis finden Sie unter www.bundesteilhabepreis.de.
Ansprechpartnerin bei Fragen zur Ausschreibung ist Dr. Petra Zadel-Sodtke: E-Mail: bundesteilhabepreis(at)bmas.bund.de, Telefon 030/259 36 78-0.

Die Pressemitteilung des BMAS zum Bundesteilhabepreis 2021 finden Sie unter:
https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/2021/bundesteilhabepreis-2021-unterstuetzung-assistenz-pflege.html