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Christopher Street Day 2023: Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbandes zum Referent*innenentwurf für ein Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag

Der Paritätische Gesamtverband hat am 30. Mai 2023 eine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) bei der Bundesregierung eingereicht. Über 50 Verbände nutzten die Möglichkeit, ihre Stellungnahmen einzureichen.

Der Paritätische Gesamtverband begrüßt den Referent*innenentwurf für ein Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag.

Schon seit 2021 fordert der Paritätische die Abschaffung des Transsexuellengesetzes (TSG) und die Einführung eines selbstbestimmten Geschlechtseintrages mit denselben Voraussetzungen für alle trans*, inter* und nicht-binären Personen. Der Referent*innenentwurf kommt dem Ziel der Vereinheitlichung und der Abschaffung der hohen und diskriminierenden Barrieren des TSG, wie im Koalitionsvertrag 2021 formuliert, weitestgehend nach und schafft eine gute Grundlage, die Rechte von trans*, inter* und nicht-binären Personen im Rahmen der verfassungsrechtlich geschützten Geschlechtsidentität zu stärken.

An einzelnen Stellen des Entwurfes sind nach Einschätzungen des Paritätischen Nachbesserungen im Sinne der Stärkung der Rechte von trans*, inter* und nicht-binären Personen notwendig. Außerdem sollten dringende Maßnahmen, wie die Stärkung von Information, Beratung, Begleitung und Qualifizierung zum gesamten Themenkomplex, wie in der Gesetzesbegründung aufgeführt, in eine schnelle Umsetzung gebracht und nicht rein deklaratorisch aufgeführt werden. Mit Sorge blickt der Paritätische Gesamtverband auf die Dynamiken der Diskussionen rund um die Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes. Der Paritätische betont, dass es nicht darum gehen kann, Rechte und Schutz vulnerabler Gruppen gegeneinander zu stellen, sondern allen betroffenen Personen Rechte und adäquaten Schutz zu gewähren. Hier braucht es teilweise neue Ansätze und Konzepte sowie Ressourcen, um dies in der Praxis gut umzusetzen. Jenseits dieser Anmerkungen sieht der Paritätische in der Einführung eines Selbstbestimmungsgesetzes eine historische Chance, um die Benachteiligung und Pathologisierung von trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Personen abzubauen.

Der Paritätische hat sich bereits 2021 umfassend zum menschenrechtlichen Schutz sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität positioniert:  https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/paritaetische-eckpunkte-zum-menschenrechtlichen-schutz-von-sexueller-orientierung-und-geschlechtlicher-identitaet/

Der Paritätische Gesamtverband ruft zur Berlin Pride, CSD Berlin 2023, am 22. Juli 2023 auf und wird vor Ort mit einer Fußgruppe vertreten sein:

https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/der-paritaetische-gesamtverband-ruft-zur-berlin-pride-csd-berlin-2023-auf/

Der Paritätische Gesamtverband wird diese Gelegenheit nutzen, in einem gemeinsamen Auftritt mit Mitgliedsorganisationen ein deutliches und sichtbares Zeichen für geschlechtliche Vielfalt und Selbstbestimmung setzen. Alle Paritäter*innen von nah und fern, die dieses Anliegen teilen, sind herzlich eingeladen, sich anzuschließen. Für organisatorische Absprachen und Rückfragen wenden Sie sich bitte an bgr(at)paritaet.org.