Das Chancen-Aufenthaltsrecht in der Beratungspraxis
Bereits im November 2021 wurde mit dem Koalitionsvertrag der Ampelkoalition die Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts angekündigt. Dieses sollte der bisherigen Praxis der „Kettenduldungen“ entgegengesetzt werden und geduldeten Personen die Möglichkeit bieten, anhand einer „Aufenthaltserlaubnis auf Probe“ die Voraussetzungen für einen längerfristigen Aufenthalt zu erfüllen. Trotz der im Koalitionsvertrag recht konkret benannten Voraussetzungen für das beabsichtigte Aufenthaltsrecht, dauerte es noch über ein Jahr bis das politische Vorhaben gesetzlich umgesetzt wurde. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts am 31.12.2022 wurde schließlich in § 104c AufenthG die gesetzliche Grundlage für eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis geschaffen.
Auch wenn der Paritätische Gesamtverband die Einführung des Chancen-Aufenthaltsrechts grundsätzlich begrüßt, ist festzuhalten, dass hinsichtlich der Ausgestaltung noch Raum für Verbesserungen besteht. Entgegen des gesetzgeberischen Ziels ist eine dauerhafte Abschaffung von „Kettenduldungen“ durch das Chancen-Aufenthaltsrecht in seiner gegenwärtigen Form nicht zu erwarten, unter anderem aufgrund der Stichtagsregelung, der einmaligen Erteilungsdauer von 18 Monaten und der Tatsache, dass das Chancen-Aufenthaltsrecht Ende 2025 wieder außer Kraft tritt. Diese und weitere Einschränkungen sollten im Rahmen künftiger Reformen abgeschafft und somit auch langfristig Möglichkeiten eröffnet werden, die Integrationsleistungen aller Menschen durch Zugang zu Bleiberechtsregelungen anzuerkennen.
Die vorliegende Arbeitshilfe soll Berater*innen dabei helfen, ihre Klient*innen sowohl hinsichtlich der Antragstellung wie auch mit Blick auf den Übergang in die Bleiberechtsregelungen zu begleiten. Die Broschüre ist entsprechend bewusst praxisnah gestaltet worden und enthält zahlreiche Tipps und Hinweise für die Beratungspraxis. Sie stellt zunächst ausführlich dar, was hinsichtlich der Erteilungsvoraussetzungen des § 104c AufenthG sowie der Antragstellung zu beachten ist und behandelt anschließend vor allem die Voraussetzungen, Besonderheiten und Schwierigkeiten bei einem Übergang in die Bleiberechtsregelungen der §§ 25a und 25b AufenthG.
Erstellt wurde diese Broschüre von Kirsten Eichler, Mitarbeiterin des „Projekt Q – Qualifizierung der Flüchtlingsberatung“ der Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. (GGUA). Der Autorin sowie dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das die Veröffentlichung der Arbeitshilfe gefördert hat, sei an dieser Stelle herzlich gedankt.