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Das Zuwendungsempfängerregister ist online

Im Zuwendungsempfängerregister werden alle gemeinnützigen Organisationen erfasst, die berechtigt sind, sog. Spendenquittungen (Zuwendungsbestätigungen) auszustellen.

Mit Fachinformation vom 30. November 2023 hatten wir bereits über die Einführung des Zuwendungsempfängerregisters informiert. Das Zuwendungsempfängerregister sollte zum 1.1.2024 starten, die Freischaltung hatte sich verzögert.

Im Zuwendungsempfängerregister werden derzeit Namen, Anschrift, steuerbegünstige Zwecke, und Datum der Erteilung des letzten Freistellungsbescheids aufgeführt. Künftig soll das Register die Möglichkeit bieten, die Bankverbindung des Vereins sowie die Website der Organisation anzuzeigen.

Die Daten im Zuwendungsempfängerregister sind öffentlich einsehbar und werden automatisch mit den Finanzämtern abgeglichen. Es besteht daher in der Regel kein eigener Handlungsbedarf für Vereine und gemeinnützige Körperschaften.

Gleichwohl sollten die veröffentlichten Daten im Zuwendungsempfängerregister überprüft werden, um bei fehlerhaften Angaben gegebenenfalls Änderungsanträge beim zuständigen Finanzamt zu stellen.

Zum Zuwendungsregister gelangen Sie über folgenden link:

https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Gemeinnuetzigkeit/Zuwendungsempfaengerregister/Zuwendungsempfaengerregister_node.html