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Der Paritätische zeigt sich enttäuscht von den vorgestellten Eckpunkten zur Kindergrundsicherung

Die Bundesregierung kündigte an, mit den Eckpunkten zur Kindergrundsicherung einen „Neustart der Familienförderung“ vorzulegen, bezeichnet die Kindergrundsicherung gar als „belastbares“ Fundament. In den nun öffentlichen Eckpunkten genannt wird jedoch das, was schon hinlänglich bekannt ist.

Die Kindergrundsicherung wird künftig lediglich die verschiedenen staatlichen Finanzhilfen für Kinder und Jugendliche bündeln: Kindergeld, der Kinderzuschlag, Leistungen aus dem Bürgergeld und der Sozialhilfe für Kinder sollen zusammengefasst werden. Das Bildungs- und Teilhabepaket wird modernisiert, indem es aber kein integraler Bestandteil wird, sondern weiterhin zusätzlich beantragt werden muss. Was fehlt, ist das Bekenntnis zu höheren Leistungen für die einkommensarmen Familien.  In den Eckpunkten heißt es: „Nunmehr werden für die Zusammenführung der Leistungen und Verwaltungskosten nochmal ca. 2,4 Mrd. Euro mobilisiert.“ Das soll ab 2025 gelten. Dies lässt den Schluss auf die befürchtete reine Verwaltungsreform zu. Aber ohne höhere Leistungen kann eine Kindergrundsicherung Kinderarmut nicht bekämpfen, denn auch hier gilt: Gegen Armut hilft Geld. Ohne zusätzliches Geld keine Bekämpfung der Kinderarmut. Die Koalitionspartner verweisen auf die bisherigen familienpolitischen Maßnahmen in dieser Legislatur: Den Sofortzuschlag in Höhe von 20 Euro, die Erhöhung des Kindergelds und des Kinderzuschlags auf jeweils 250 Euro sowie die steuerlichen Entlastungen für Alleinerziehende bei der Einkommenssteuer. Die Bundesregierung meint offenkundig, dass dies nun auch reichen muss.

Bestandteile der Kindergrundsicherung

Die Kindergrundsicherung soll zukünftig aus zwei Komponenten bestehen: Dem einkommensunabhängigen Kindergarantiebetrag (jetzt noch: Kindergeld) sowie einem Kinderzusatzbetrag, der altersgestaffelt sein soll und vom Einkommen abhängt. Der bisherige Kinderzuschlag wird weiterentwickelt und auch die Kinder, deren Eltern Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen (SGB II und SGB XII-Leistungen), in diese neugestaltete Leistung einbezogen. Das Bürgergeld bleibt als sogenannte „Auffangoption“ erhalten, sollte das soziokulturelle Existenzminimum des Kindes in Einzelfällen (Mehr-/Sonderbedarfe, Wohnkosten) nicht durch den Zusatzbetrag gedeckt werden können.

Vorschläge der Bundesregierung

Die Bundesregierung erklärt, dass das soziokulturelle Existenzminimum neu bemessen wird. Als Folge sollen sich die Regelbedarfe im Zusatzbetrag erhöhen und der befristete Sofortzuschlag in der Neuberechnung aufgehen. Dabei soll sichergestellt werden, dass es zu keiner Verschlechterung kommt. Zudem wird in den Eckpunkten auch auf Erwerbsanreize für Eltern eingegangen. Künftig soll ein höherer Anteil des Einkommens bei den Eltern verbleiben. So ist eine Transferentzugsrate von 45 Prozent beim Kinderzusatzbeitrag vorgesehen, was ermöglichen würde, dass die Eltern mehr Geld behalten dürfen. Beim Bürgergeld liegt die Transferentzugsrate derzeit bei 80 – 100 Prozent. Was die Anrechnung von Vermögen anbelangt, so soll die Anrechnung den bisherigen Regelungen des Kinderzuschlags entsprechen.

Eine spürbare Verbesserung soll zudem durch die Einführung der Kindergrundsicherung bei Kindern erfolgen, die bzw. deren Eltern bisher Bürgergeld beziehen: Analog zu der heutigen Regelung zum Kinderzuschlag sollen Unterhaltsleistungen und Unterhaltsvorschuss bei der Bemessung des Kinderzusatzbetrages als Kindeseinkommen künftig nur zu 45 Prozent berücksichtigt werden. Zum Vergleich: Beim Bürgergeld werden bisher 100 Prozent angerechnet. Um Erwerbsanreize zu erhalten, greifen bei höheren Unterhaltsleistungen höhere Anrechnungen.

Weiterhin setzt die Bundesregierung auf die Einführung eines Kinderchancenportals. Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets sollen so gebündelt werden. Es heißt: „Das Portal soll für Kinder und Jugendliche, aber auch für Leistungserbringer der zentrale Ort der Kommunikation und Organisation sein, um niedrigschwellige Angebote zu unterbreiten.“

Die Digitalisierung des Leistungsabrufes ist außerdem Ziel der Einführung dieser Kindergrundsicherung, damit die Leistung zukünftig online und einfach beantraget werden kann. Es wird eine zentrale Anlaufstelle geben: den sogenannten Familienservice der Bundesagentur für Arbeit. Der zu entwickelnde Kindergrundsicherungs-Check sieht den datenschutzkonformen Abgleich verschiedener Datenquellen durch automatisierte Prüfung vor. So wird herausgefunden, ob eine Familie grundsätzlich einen Anspruch auf den Kinderzusatzbeitrag besitzt.

Betont wurde darüber hinaus auch die Wichtigkeit von Erwerbsanreizen und eine gute Betreuungs- und Bildungsinfrastruktur. Das Gute-Kita-Gesetz soll bis Ende der Legislaturperiode gemeinsam mit den Ländern in ein Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweiten Standards überführt werden. Die finanzielle Unterstützung des Bundes für die Steigerung der Kita-Qualität soll sich über 2024 hinaus fortsetzen.