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Die Europäische Kommission legt Aktionsplan zur Stärkung der Sozialwirtschaft in Europa vor

Die Europäische Kommission hat heute einen Aktionsplan vorgelegt, der die Sozialwirtschaft in Europa fördern soll, wobei ihr wirtschaftliches Potenzial und ihr Potenzial zur Schaffung von Arbeitsplätzen ebenso genutzt werden wie ihr Beitrag zu einem fairen und inklusiven Aufschwung und zum ökologischen und digitalen Wandel.

Sozialwirtschaftliche Organisationen sind Einrichtungen, die an erster Stelle soziale und ökologische Zwecke verfolgen und den größten Teil ihres Gewinns in die Organisation reinvestieren. Es gibt 2,8 Millionen sozialwirtschaftliche Einrichtungen in Europa, die 13,6 Millionen Menschen beschäftigen und Lösungsansätze für die wichtigsten Herausforderungen unserer Gesellschaften bieten. Ihre Tätigkeiten erstrecken sich auf verschiedene Sektoren und Formen, von Pflegedienstleistungen bis zum Recycling, von Genossenschaften bis zu sozialen Unternehmen.

Mehr Unterstützung für die Sozialwirtschaft schafft nicht nur Arbeitsplätze, sondern ermöglicht es Organisationen darüber hinaus, ihre soziale Wirkung in der gesamten EU zu verstärken. Der heutige Aktionsplan für die Sozialwirtschaft macht es sozialwirtschaftlichen Organisationen leichter, sich zu entwickeln und zu wachsen.

Die Kommission schlägt Maßnahmen in drei Bereichen vor:

1. Schaffung der richtigen Voraussetzungen für eine florierende Sozialwirtschaft

Politische und rechtliche Rahmenbedingungen sind von entscheidender Bedeutung für die Schaffung des richtigen Umfelds für den Erfolg der Sozialwirtschaft. Dazu gehören Steuer-, Vergabe- und Beihilferahmen, die an die Bedürfnisse der Sozialwirtschaft angepasst werden müssen.

Diese Themen wird die Kommission im Jahr 2023 mit einem Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Entwicklung der Rahmenbedingungen für die Sozialwirtschaft angehen. Außerdem wird sie Leitlinien für die Mitgliedstaaten zu den steuerlichen Rahmenbedingungen für sozialwirtschaftliche Organisationen herausgeben und den Zugang zu Orientierung im Bereich der staatlichen Beihilfen verbessern. Der Aktionsplan zielt auch darauf ab, bewährte Verfahren für eine sozial verantwortliche Vergabe öffentlicher Aufträge zu verbessern und auch außerhalb der EU-Grenzen den Fokus auf die Sozialwirtschaft zu fördern.

2. Schaffung von Möglichkeiten zur Unternehmensgründung und -entwicklung für sozialwirtschaftliche Organisationen

Sozialwirtschaftliche Unternehmen sollten bei der Betriebsgründung und -entwicklung sowie bei der Umschulung und Weiterqualifizierung ihrer Arbeitnehmer/innen entsprechend unterstützt werden. Für den Zeitraum 2021-2027 will die Kommission ihre Unterstützung über die geschätzten 2,5 Mrd. EUR hinaus aufstocken, die der Sozialwirtschaft zuvor (2014–2020) bereitgestellt worden waren.

Unter anderem wird die Kommission 2023 ein neues EU-Gateway für die Sozialwirtschaft einrichten, damit die Akteure der Sozialwirtschaft alle Informationen, die sie zu EU-Finanzmitteln, -Strategien, -Schulungen und -Initiativen benötigen, an einem Ort gebündelt vorfinden. Außerdem wird sie im Rahmen des Programms „InvestEU“ im Jahr 2022 neue Finanzprodukte auf den Weg bringen und den Zugang zu Finanzmitteln verbessern. Ebenfalls 2022 wird die Kommission ein Europäisches Kompetenzzentrum für soziale Innovation einrichten.

3. Anerkennung der Sozialwirtschaft und ihres Potenzials

Der Aktionsplan soll die Sozialwirtschaft sichtbarer machen und die Anerkennung ihrer Arbeit und ihres Potenzials verbessern. Die Kommission wird Kommunikationsmaßnahmen durchführen, in denen die Rolle und die Besonderheiten der Sozialwirtschaft herausgestellt werden. Außerdem wird die Kommission eine Studie zur Erhebung qualitativer und quantitativer Daten in Auftrag geben, um die Sozialwirtschaft in der gesamten EU besser zu verstehen. Darüber hinaus wird sie Schulungen für öffentliche Bedienstete zu verschiedenen, für die Sozialwirtschaft relevanten Themen organisieren, die Sozialwirtschaft auf regionaler und lokaler Ebene durch die Ankurbelung des grenzüberschreitenden Austauschs fördern und vieles mehr.

Mit dem heutigen Aktionsplan leitet die Kommission auch einen „Weg für den Übergang“ ein, um den ökologischen und digitalen Wandel der Sozialwirtschaft im Dialog mit Behörden und interessierten Kreisen zu unterstützen. Die Kommission holt im Rahmen einer EU-Umfrage, die bis zum 28. Februar 2022 läuft, Stellungnahmen der Öffentlichkeit zum Weg für den Übergang ein.

Hintergrund

Die Sozialwirtschaft umfasst eine Vielzahl von Unternehmen, Organisationen und Rechtsformen wie soziale Unternehmen, Genossenschaften, Gesellschaften auf Gegenseitigkeit (eine besondere Art der Gruppenversicherung), gemeinnützige Vereine und Stiftungen. All diese Einrichtungen stellen bei ihren Tätigkeiten die Menschen und die Umwelt in den Mittelpunkt und reinvestieren den Großteil ihres Gewinns in die Organisation oder ein spezifisches gesellschaftliches Anliegen. Sie werden nach partizipativen Kriterien gemäß dem Bottom-up-Prinzip verwaltet.

Der Aktionsplan baut auf der Initiative der Kommission für soziales Unternehmertum von 2011 auf und ist das Ergebnis eines umfassenden Konsultationsprozesses mit Bürgerinnen und Bürgern sowie Interessenträgern.

Alle Informationen und Dokumente finden Sie unter: https://ec.europa.eu/social/main.jsp?langId=de&catId=89&newsId=10117&furtherNews=yes

Die Dokumente werden in den nächsten Tagen nach und nach in allen Amtssprachen der EU zur Verfügung gestellt.

Quelle: Pressemeldung der Europäischen Kommission vom 09. Dezember 2021