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Die Überbrückungshilfe III fördert Digitalisierungsmaßnahmen mit bis zu 20.000 Euro

Unternehmen und Organisationen, die von Umsatzeinbußen durch Corona betroffen sind und gleichzeitig endlich in Digitalisierungsmaßnahmen investieren wollen, können noch bis zum 30. Juni über ihr Steuerbüro Überbrückungshilfe III beantragen.

Die Förderung ist möglich, weil zu den förderfähigen Fixkosten auch bereits begonnene Digitalisierungsinvestitionen von einmalig bis zu 20.000 Euro berücksichtigt werden.
Näheres unter
https://gemeinsam-digital.de/ueberbrueckungshilfe-3-digitalisierung-foerderung/
und
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Ueberbrueckungshilfe/Ueberbrueckungshilfe-III/ueberbrueckungshilfe-iii.html