Dokumentation Fachgespräch: Kinder und ihre Rechte – Wie erhalten Kinder Zugang zum Recht?
2019 feierte die UN-Kinderrechtskonvention ihr 30-jähriges Jubiläum. In Deutschland trat sie 1992 in Kraft. Fast genauso lange setzt sich das „Aktionsbündnis Kinderrechte“ vom Deutschen Kinderhilfswerk, Kinderschutzbund, UNICEF Deutschland und der Deutschen Liga für das Kind für die vollständige Umsetzung der Kinderrechte und deren Verankerung im Grundgesetz ein. Zahlreiche Paritätische Organisationen unterstützen diese Initiative.
Durch das klare Bekenntnis der Bundesregierung und das Jubiläumsjahr der Kinderrechtskonvention stand die Forderung verstärkt im Fokus. In der zweiten Jahreshälfte 2019 nahm der politische Prozess nun deutlich Fahrt auf: Die eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat ihre Arbeit abgeschlossen und das Bundesjustizministerium einen Referentenentwurf vorgelegt. Damit soll das Versprechen des Koalitionsvertrags eingelöst werden, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern.
Grund genug für den Paritätischen Gesamtverband gemeinsam mit seinen beiden großen überregionalen Kinderrechtsorganisationen, dem Deutschen Kinderhilfswerk und dem Deutschen Kinderschutzbund, ein Fachgespräch durchzuführen. Im Rahmen dieser Veranstaltung wurde folgenden Fragen nachgegangen: Ist der Vorschlag so gestaltet, dass Kinder und Jugendliche tatsächlich ihre Rechte durchsetzen können? Was ist hierfür erforderlich und wie muss es nach der grundgesetzlichen Verankerung weitergehen? Gemeinsam mit Paritätischen Organisationen, weiteren Vertreter*innen der Zivilgesellschaft und der Politik wurden hierzu verschiedene Antworten entwickelt und diskutiert.