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Dritte Verordnung zur Änderung der Corona-Arbeitsschutzverordnung ("Testangebote in Betrieben") / Viertes Bevölkerungsschutzgesetz (zu "Homeoffice")

Die seit Ende Januar 2021 geltende SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung, geändert durch die erst am 20. April 2021 in Kraft getretene Zweite Änderungsverordnung, wird abermals "nachgeschärft." Damit im Zusammenhang steht auch das Vierte Bevölkerungsschutzgesetz mit der Novellierung des Infektionsschutzgesetzes. Dieses enthält zukünftig auch eine Regelung zum Homeoffice. Die Fachinformation geht hierauf genauer ein.

Fachinformation_Dritte_Corona_ArbSchV_ÄnderungsVO_26_04_21.pdf\tFachinformation_Dritte_Corona_ArbSchV_ÄnderungsVO_26_04_21.docx