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EhAP Plus - BMAS-Förderprogramm startet am 12. Dezember 2023 die zweite Förderrunde

Die Förderrichtlinie wird am 12. Dezember 2023 veröffentlicht.

Die Online-Informationsveranstaltungen zum Interessenbekundungsverfahren finden am Mittwoch, den 20. Dezember 2023 und Donnerstag, den 8. Februar, jeweils von 13.00 bis 17.00 Uhr statt.

Mit dem EhAP Plus-Programm soll die Lebenssituation und die soziale Eingliederung von besonders benachteiligten neuzugewanderten Unionsbürgerinnen und -bürgern und deren Kindern unter 18 Jahren sowie von Wohnungslosen oder von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen und deren Kindern unter 18 Jahren verbessert werden.

Dieses Ziel soll durch Ansprache, Beratung und Begleitung an lokal oder regional vorhandene Hilfsangebote erreicht werden. Dabei kann eine Begleitung auch längerfristig (in der Regel zwölf Monate und in begründeten Fällen darüber hinaus) angelegt sein.

Die Maßnahmen sind niedrigschwellig und sollen bestehende Strukturen flankieren und in ihrer Wirkung verstärken. Dabei kann in Abgrenzung und ergänzend zu den originären Aufgaben der lokalen Agenturen für Arbeit und Jobcenter auf niedrigschwelliger Ebene auch zu arbeitsmarktbezogenen Inhalten informiert und beraten werden.

Um die Kenntnisse bezogen auf die Lebenslagen und Bedürfnisse der Zielgruppen sowie die Themen Antiziganismus und Antidiskriminierung zu verbessern, können auch Maßnahmen gefördert werden, um insbesondere Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern öffentlicher Verwaltungen, Einrichtungen des regulären Hilfesystems sowie Trägern der sozialen Arbeit vor Ort diesbezüglich zu sensibilisieren und zu schulen.

Ergänzend wird ein bundesweit und niedrigschwellig ausgerichtetes Modellprojekt zur aufsuchenden Information und Verweisberatung in den sozialen Medien gefördert. Damit werden insbesondere diejenigen unterstützt, die eine Förderung vor Ort nicht erreicht. Darüber hinaus soll Falschinformationen in den sozialen Medien entgegengewirkt werden. Dabei sollen die lokal und regional ausgerichteten EhAP Plus Projekte eingebunden und unterstützt werden.

Grundsätzlich sind die bereichsübergreifenden Grundsätze (ehemals Querschnittsziele) zur Gleichstellung der Geschlechter, Antidiskriminierung sowie die ökologische Dimension der Nachhaltigkeit zu beachten.

Den Programmsteckbrief sowie alle weiteren Informationen finden Sie unter:

https://www.esf.de/portal/DE/ESF-Plus-2021-2027/Foerderprogramme/bmas/ehap-plus.html