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Einrichtungsbezogene Impfpflicht - Öffentliche Anhörung im Ausschuss für Gesundheit

Nach der im Bundestag gescheiterten allgemeinen bzw. zuletzt diskutierten altersbezogenen Corona-Impfpflicht fordern zahlreiche Akteure des Gesundheitswesens nun die zügige Aufhebung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht.

Am 27. April 2022 fand im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestags eine öffentliche Anhörung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht gem. § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG) statt. Gegenstand der Beratungen war die von zahlreichen Gesundheitsakteuren im Vorfeld geforderte Überprüfung einer Fortgeltung bzw. Aufhebung der seit Mitte März 2022 scharfgestellten einrichtungsbezogenen Impfpflicht, u. a. auf Grundlage von Oppositionsanträgen der CDU/ CSU- sowie der AfD-Fraktion. Die AfD spricht sich darin für eine Aufhebung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht aus, die Unionsfraktion fordert die Bundesregierung hingegen dazu auf, gemeinsam mit den Ländern einheitliche Umsetzungsregelungen zu entwickeln.

Vor dem Hintergrund der kürzlich im Bundestag gescheiterten allgemeinen bzw. zuletzt diskutierten, wenigstens altersbezogenen Impfpflicht und des mit der Neuauflage des IfSG verbundenen Wegfalls vielzähliger pandemiebedingter Schutzmaßnahmen, entfallen aus Sicht des Paritätischen auch die letzten Argumente für eine einrichtungsbezogene Impfpflicht, die wir ohnehin seit Anbeginn der Diskussionen als nicht zielführend und unsolidarisch kritisiert hatten (mehr dazu u. a. hier und hier). Das Aussprechen von Betretungs- und Tätigkeitsverboten für in den betroffenen Einrichtungen und Diensten Tätige durch die zuständigen Gesundheitsämter erscheint nunmehr weder vermittel- noch vorstellbar. Viele der geladenen Sachverständigen, wie z. B. die Deutsche Krankenhausgesellschaft, forderten daher die sofortige Aussetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Sollten künftig neue wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen, könne man erneut über notwendige Maßnahmen, so auch über Impfpflichten, entscheiden. Für schnelles Handeln fehlt nun jedoch bedauerlicherweise durch das Scheitern der (allgemeinen oder wenigstens altersbezogenen) Corona-Impfpflicht im Bundestag mit Blick auf den kommenden Herbst/ Winter jegliche gesetzliche Handlungsgrundlage.

Es sind zeitnah weitere Beratungen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht zu erwarten, über die wir - sobald vorliegend - erneut informieren werden.