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Auslaufen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht

Die von Anfang an umstrittene einrichtungsbezogene Impfpflicht läuft nach einer aktuellen Pressemitteilung zum Jahresende aus. Auch der Paritätische hatte zuletzt deren Beendigung gefordert.

Nach § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG) müssen in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen tätige Personen seit dem 15. März 2022 im Grundsatz über einen Impf- oder Genesenennachweis verfügen. Legen sie einen solchen Nachweis nicht vor, sind die Einrichtungsleitungen zu entsprechenden Meldungen an die Gesundheitsämter verpflichtet. Den Betroffenen drohen dann Bußgelder sowie ein Betretens- oder sogar Beschäftigungsverbot.

Wir hatten hierüber ausführlich auf einer Schwerpunktseite informiert.

Die Regelung ist bis zum 31. Dezember 2022 befristet. Über deren Verlängerung war zuletzt heftig gestritten worden. Der Paritätische hatte eine Beendigung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht gefordert und sich für eine gesamtgesellschaftliche Lösung ausgesprochen. Aus dem Bundesgesundheitsministerium war jüngst zu vernehmen, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht noch bis Ende 2022 laufe und politisch noch erörtert werde.