"Elternhaft bestraft die Kinder: Alternativen, Maßnahmen, Hilfen" Paritätische Positionierung
Der Verbandsrat des Paritätischen hat in seiner Sitzung am 7. Dezember 2018 die Positionierung "Elternhaft bestraft die Kinder: Alternativen, Maßnahmen, Hilfen" verabschiedet. Der Paritätische fordert darin die Bundesregierung und die Bundesländer auf, die Europaratsempfehlung zu Kindern von Inhaftierten auf allen Ebenen der Justiz umzusetzen.
Jährlich sind in Deutschland mehr als 125.000 Kinder von der Inhaftierung eines Elternteils durch die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe oder Ersatzfreiheitsstrafe betroffen. Aus Sicht des Paritätischen Gesamtverbandes gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, die Rechte und das Wohl von Kindern straffällig gewordener und verurteilter Eltern zu stärken. Der Europarat hat die Rechte der betroffenen Kinder im April 2018 gestärkt und rückt mit seiner im April 2018 verabschiedeten Empfehlung den menschenrechtlichen Ansatz und damit das Wohl und die Rechte der betroffenen Kinder in den Mittelpunkt. Danach sollen u.a. angemessene Alternativen zur Haft zur Anwendung kommen. Der Paritätische fordert die konsequente Umsetzung der Empfehlung im Rahmen des Strafgerichtsverfahrens und des Strafvollzuges in Deutschland. Aus Sicht des Paritätischen müssen angemessene Alternativen zur Haft im Strafprozess berücksichtigt werden, wenn die Beschuldigten personensorgeberechtigt sind. Dabei ist zu prüfen, ob auf eine Vollstreckung der Haftstrafe verzichtet werden kann, ob bei einer Kurzstrafe bis zu 6 Monaten nur in Ausnahmefällen eine Freiheitsstrafe verhängt wird und ob bei Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Bei einer verhängten Geldstrafe sind Hilfen zur Tilgung von Geldstrafen anzubieten, da verurteilte Geldschuldner*innen mit der Rückzahlung von Geldschulden aufgrund sozialer Problemlagen in der Regel überfordert sind. Durch angemessene Hilfen bei der Geldverwaltung können auf diese Weise Haftstrafen verhindert werden. Insbesondere beim Ausbau der gemeinnützigen Arbeit zur Haftvermeidung und Haftverkürzung sieht der Paritätische eine angemessene Möglichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe zu verhindern. Damit können nachhaltige Resozialisierungskonzepte zur Vermeidung erneuter Straffälligkeit umgesetzt werden. Der Paritätische Gesamtverband fordert deshalb den Ausbau der gemeinnützigen Arbeit als alternative Maßnahme zur Haftstrafe oder als Verkürzung der Haftstrafe.
Paritätische Positionierung Elternhaft bestraft die Kinder.pdf