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Entschließung des Bundesrates zur „Eindämmung der Leiharbeit in der Pflege“

Am 2. Februar 2024 entschied der Bundesrat über eine Initiative aus Bayern, die die Leiharbeit in der Pflege eindämmen soll. Der Entschließungstext war bereits im Juni letzten Jahres im Plenum vorgestellt, dann aber in den Ausschüssen vertagt worden. Auf Wunsch von Bayern wurden die Beratungen nun wiederaufgenommen, so dass das Plenum über die Empfehlungen der Fachausschüsse abstimmen konnte. Eine Empfehlung kam in abgewandelter Form zustande.

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, den Einsatz von Leiharbeit in der Pflege sowohl im Krankenhaus als auch in stationären und ambulanten Einrichtungen wirksam zu begrenzen - und gleichzeitig die Arbeitsbedingungen der Stammbelegschaften zu verbessern. Gestrichen wurde die Aufforderung, alle "rechtlichen Möglichkeiten zur Rückführung oder Begrenzung von Leiharbeit in der Pflege auszuschöpfen", um einem drohenden Ungleichgewicht zwischen Leiharbeitsunternehmen und Leistungserbringern im Markt entgegenzuwirken. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, u.a. vor allem folgende Maßnahmen in Erwägung zu ziehen:

  • Gleichbehandlung der Beschäftigungsgruppen
  • Deckelung des Anteils von zulässig einsetzbaren Leiharbeitskräften.
  • Verrechnungssätze der Leiharbeitsunternehmen im Bereich der Pflege deckeln.
  • Förderprogramm zur Etablierung von Springerpools, Ausfallkonzepten und einer verbindlichen Dienstplangestaltung.
  • Mehrkosten für Springerkonzepte in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen dürfen nicht von den Pflegebedürftigen getragen werden.
  • Einrichtungsübergreifende Konzepte und Springerpools auch für kleine Einrichtungen ermöglichen.
  • Der Bundesrat spricht sich dafür aus zu prüfen, ob und auf welche Weise die Leiharbeitsfirmen in die Finanzierung der Pflegeausbildungen einbezogen werden können.

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