Kinderrechte ins Grundgesetz: Ergänzende Positionierung
Der Paritätische Gesamtverband setzt sich für eine Verankerung der Kinderrechte ins Grundgesetz ein und fordert umfassende Regelungen, die die Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention - insbesondere den Kindeswohlvorrang (gemäß Artikel 3 UN-KRK) und das Beteiligungsrecht (gemäß Artikel 12 UN-KRK) - berücksichtigen.
Aus der Sicht des Paritätischen Gesamtverbandes ist es zwingend notwendig, dass diese Voraussetzungen gegeben sind, falls die Bundesregierung in dieser Legislatur noch die Vereinbarung des Koalitionsvertrages erfüllen will, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Allerdings geht der aktuelle Regelungsvorschlag der Bundesregierung aus Sicht des Paritätischen Gesamtverbandes und der Zivilgesellschaft nicht weit genug, da er nicht alle Erfordernisse der UN-Kinderrechtskonvention und der völkerrechtsfreundlichen Auslegung des Grundgesetzes durch das Bundesverfassungsgericht berücksichtigt.
Der kürzlich bekannt gewordene Regelungsvorschlag der Bundesregierung lautet:
"Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt."
Dieser Regelungsvorschlag ist aus Sicht des Paritätischen abzulehnen, da die aktuelle Formulierung hinter der UN-Kinderrechtskonvention sowie der geltenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zurückbleibt. Das Kindeswohl muss ein vorrangig zu berücksichtigender Gesichtspunkt sein, wenn auch nicht immer Vorrang haben. Dieses Ansinnen muss auch in der Formulierung für die Grundgesetzänderung zum Ausdruck kommen. Darüber hinaus darf die Beteiligung von Kindern sich nicht auf das rechtliche Gehör beschränken, sondern muss als umfassendes Beteiligungsrecht formuliert werden. Aus Sicht des Paritätischen kommt es entscheidend darauf an, mit den Formulierungen die Position der Kinder im deutschen Rechtssystem zu stärken und so ein klares Signal für mehr Kinderfreundlichkeit in Deutschland zu setzen. Gerade in der aktuellen Corona-Krise hat sich gezeigt, dass Rechte und Belange von Kindern und Jugendlichen allzu oft übersehen werden.