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Europäische Kommission veröffentlicht Mitteilung zum Beihilfebegriff

Fachinfo
Erstellt von Joachim Rock

Die Europäische Kommission hat im Mai 2016 eine Mitteilung zum Beihilfebegriff vorgelegt, die nun auch in deutscher Sprache vorliegt.

Staatliche Beihilfen an einzelne Unternehmen, die diese selektiv gegenüber Wettbewerbern bevorzugen und dadurch den internationalen Handel beeinträchtigen,
können mit dem europäischen Beihilferecht unvereinbar sein, wenn nicht bestimmte Rechtfertigungen greifen. Der Beihilfebegriff ist dabei grundsätzlich weit auszulegen.
Nicht nur die direkte Förderung eines Unternehmens kann eine Beihilfe sein, auch indirekte Begünstigungen, etwa durch Grundstücksüberlassungen,
den Verzicht auf Steuern oder die Überlassung von Beschäftigten kann eine Beihilfe sein. Das europäische Recht kennt allerdings keine Legaldefinition für den Begriff
der Beihilfe. In ihrer Mitteilung zum Beihilfebegriff unternimmt es die Kommission nun auf 75 Seiten um eine bessere Abgrenzung des Beihilfebegriffs,
gestützt auf die Rechtsprechung des EuGH und vorliegende Urteile und Entscheidungen.

Die aktuelle Fassung der Mitteilung kann u.a. in englischer und deutscher Sprache hier abgerufen werden:
http://ec.europa.eu/competition/state_aid/modernisation/notice_aid_en.html

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