Expertise: Mehr Rückenwind für den Sozialen Arbeitsmarkt – vorhandene Potenziale für eine bessere Finanzierung nutzen.
Für die Umsetzung des Sozialen Arbeitsmarkts sah der Koalitionsvertrag der früheren Bundesregierung aus dem Jahr 2018 vor, dass bis zu 150.000 Menschen erreicht werden sollen, die schon lange arbeitslos waren. Beginnend mit dem Jahr 2019 wurde der Soziale Arbeitsmarkt eingerichtet und dafür zeitlich befristet ein neues Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ im SGB II eingeführt.
Diese Expertise nimmt eine Zwischenbilanz des Instruments „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ vor. Die bisherige Umsetzung des neuen Regelinstruments soll daraufhin überprüft werden, inwieweit die in Aussicht gestellten „bis zu 150.000 Menschen“ tatsächlich erreicht wurden. Im Fokus steht dabei die Finanzierung des Sozialen Arbeitsmarkts. Es wird geprüft, ob die Mittel im versprochenen Umfang zur Verfügung gestellt wurden und wie diese bislang in der arbeitsmarktpolitischen Praxis umgesetzt wurden. In diesem Zusammenhang wird auch geprüft, ob und inwieweit das neue Finanzierungsinstrument des Passiv-Aktiv-Transfers genutzt wurde. Diskutiert wird dabei, ob dieses Instrument auch noch ausgeweitet werden kann, wenn die Umsetzung des Sozialen Arbeitsmarkts finanziell auf eine breitere Basis gestellt wird.