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Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf für in der Pflege tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Der GKV-Spitzenverband hat im Einvernehmen mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. Änderungen der Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf für in der Pflege tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter veröffentlicht (§ 8 Abs. 7 SGB XI).

Die Änderungen waren aufgrund der Verlängerung des Förderzeitraumes (nun bis 2030) und der Änderung der Fördermodalitäten (u.a. in Bezug auf die Förderhöhe in Abhängigkeit zur Mitarbeiter*innenanzahl usw.) durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) sowie auf der Grundlage des Pflegestudiumstärkungsgesetzes (PflStudStG) erforderlich geworden. Das Bundesministerium für Gesundheit hat die Richtlinien am 05.12.2023 genehmigt.

Die Richtlinien treten am 09.01.2024 in Kraft.

Die Veröffentlichung der geänderten Richtlinien finden Sie auf der Homepage des GKV-Spitzenverbandes. Dort wurden ebenso die Anträge angepasst:
https://www.gkv-spitzenverband.de/pflegeversicherung/finanzierung_und_foerderung/finanzierungs__und_foerdervorhaben.jsp