Zum Hauptinhalt springen

G-BA_EMDR_psychotherapeutische Behandlungsmethode

Fachinfo
Erstellt von Claudia Zinke

Für die Behandlung gesetzlich krankenversicherter Patient/-innen, die an einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) leiden, steht zukünftig eine weitere psychotherapeutische Methode zur Verfügung.

Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss am 16.10.2014 beschlossen. Der Beschluss betrifft Patient/-innen, die durch Ereignisse und Erfahrungen wie beispielsweise Vergewaltigung, Krieg, Entführung und Folter traumatisiert sind.Eye-Movement-Desensitization and Reprocessing (EMDR) als Behandlungsmethode kann aber auch beispielsweise nach Unfällen oder bei der Diagnose einer lebensbedrohlichen Krankheit angezeigt sein.

Der Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zunächst zur Prüfung vorgelegt und tritt nach erfolgter Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.

In Anhang beigefügt ist die Pressemeldung "Posttraumatische Belastungsstörungen - EMDR als Methode in der Psychotherapie anerkannt" des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 16. Oktober 2014 .

42-2014-10-16-EMDR-Psychotherapie.pdf42-2014-10-16-EMDR-Psychotherapie.pdf