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G-BA - verlängert Sonderregelungen zur telefonischen Krankschreibung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat seine Sonderregelung zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit um 3 Monate verlängert. Sie gilt nun bis zum 31. März 2021.

Wer an leichten Atemwegserkrankungen leidet, kann auch über den Jahreswechsel hinaus telefonisch bis zu 7 Tage krankgeschrieben werden. Ebenfalls können niedergelassene Ärztinnen und Ärzte eine Folgebescheinigung der Arbeitsunfähigkeit für weitere 7 Kalendertage telefonisch ausstellen.

Unabhängig von der Ausnahmeregelung zur telefonischen Krankschreibung sollten Versicherte bei typischen COVID-19-Symptomen, nach Kontakt zu COVID-19-Patienten und bei unklaren Symptomen von Infektionen der oberen Atemwege vor dem Arztbesuch telefonisch Kontakt zur Praxis aufnehmen und das weitere Vorgehen besprechen.

Im Bereich der verordneten Leistungen gelten derzeit zeitlich befristet bis zum 31. Januar 2021 weitere bundeseinheitliche Sonderregelungen. Ob hier angesichts der anhaltenden COVID-19-Pandemie ebenfalls eine Verlängerung erforderlich ist, wird der G-BA rechtzeitig beraten.

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie unter dem nachfolgenden Link:
https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen/915/