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Gemeinnützige Sozial- und Gesundheitsdienste gefährdet: Neues Gutachten zu Auswirkungen des geplanten europäisch-kanadischen Handelsabkommens CETA

Fachinfo
Erstellt von Joachim Rock

Leistungen gemeinnütziger Dienste der Freien Wohlfahrtspflege gelten im europäischen Sprachgebracht als "Dienste von allgemeinem Interesse". Die Freiheit, diese Dienstleistungen weiter ohne Profitinteresse anzubieten, darf nicht gefährdet werden. Dass das geplante europäisch-kanadische Freihandelsabkommen CETA gemeinnützige Sozial- und Gesundheitsdienste weiter gefährden kann, belegt ein neues Gutachten.

Das Land Baden-Württemberg hat den renommierten Europa- und Völkerrechtsexperten Prof. Dr. Martin Nettesheim um eine Einschätzung
der Auswirkungen des Abkommens auf die Kompetenzen von Ländern, Städten und Gemeinde gebeten.

Eins der Ergebnisse seiner Prüfungen lautet: "Die Freiheit der Länder und Gemeinden, den Bürgerinnen und Bürgern umfassende, effiziente und kostengünstige Leistungen der Daseinsvorsorge zu erbringen, wird durch die in CETA begründete Freiheit zur Niederlassung kanadischer Unternehmen berührt. Eine umfassende Freistellung von Dienstleistungen des Allgemeininteresses findet sich in CETA nicht." CETA kann damit auch die gemeinnützige Sozial- und Gesundheitsdienste beeinträchtigen und gefährden.

Sie finden das Gutachten unter diesem Link:
115940.seu2.cleverreach.com/c/26215278/e2d4b5363f67-oa5wpv