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Gesetzentwurf gegen Diskriminierung chronisch Kranker und Pflegebedürftiger

Fachinfo
Erstellt von Martina Huth

Die Bundestagsfraktion DIE LINKE. hat einen Gesetzentwurf zur Verbesserung des Schutzes gegen Diskriminierungen aufgrund des Gesundheitszustands vorgelegt (Drs. Nr. 18/3315). Die Linksfraktion will mit dem Gesetzesvorhaben chronisch kranke Menschen und Menschen mit Pflegebedarf besser gegen Diskriminierung schützen.


Anders als in vielen anderen Ländern Europas und entgegen einer ausdrücklichen Empfehlung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sind Diskriminierungen aufgrund des Gesundheitszustands in Deutschland nicht ausdrücklich benannter Bestandteil des gesetzlichen Diskriminierungsschutzes. Beispielsweise weist Großbritannien in den Bestimmungen zum Antidiskriminierungsgesetz HIV, Multiple Sklerose und Krebs als chronische Erkrankungen aus, die zu einem Diskriminierungsschutz führen. In Deutschland ist dies nicht der Fall. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) könne zwar helfen, jedoch weise es zahlreiche Lücken auf, es fehle ein ausreichender Diskriminierungsschutz für chronisch Kranke und Pflegebedürftige. Mit dem Gesetzentwurf sollen diese Lücken geschlossen werden.

Der Gesetzentwurf ist als pdf-Datei beigefügt:
Gesetzentwurf_Schutz_chronischKranke_DIE_LINKE_1803315.pdfGesetzentwurf_Schutz_chronischKranke_DIE_LINKE_1803315.pdf