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Veranstaltung zur Ganzheitlichen Betreuung gem. §16k SGB II

Mit der Umsetzung der zweiten Stufe des Bürgergeldes ist zum 1. Juli 2023 die neue Maßnahme § 16 k SGB II Ganzheitliche Betreuung als Leistung zur Eingliederung in Kraft getreten. Im Rahmen unserer Online-Informationsveranstaltung am 6.11.2023 möchten wir über die neue Eingliederungsleistung und die dafür notwendigen Träger- und Maßnahmenzulassungen informieren. Dabei steht uns auch Erfahrungswissen aus der Praxis zu Fragen rund um die Trägerzulassung zur Verfügung. Anmeldungen sind ab jetzt möglich.

Mit der Umsetzung der zweiten Stufe des Bürgergeldes ist zum 1. Juli 2023 die neue Maßnahme § 16 k SGB II Ganzheitliche Betreuung als Leistung zur Eingliederung in Kraft getreten. Ziel der ganzheitlichen Betreuung ist der Aufbau der Beschäftigungsfähigkeit von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Bei jungen Menschen kann die ganzheitliche Betreuung u. a. zur Heranführung an eine oder zur Begleitung während einer Ausbildung erfolgen.

Die ganzheitliche Betreuung umfasst sowohl beratende als auch begleitende Aufgaben, welche sich nicht nur auf arbeitsmarktrelevante Inhalte, sondern auch auf das häusliche und sozialräumliche Umfeld der Leistungsberechtigten beziehen können. Dabei geht es um die Bewältigung von besonderen Problemlagen, die der Beschäftigungsfähigkeit/Ausbildungsfähigkeit im Wege stehen und Betroffene an einer Eingliederung in Arbeit oder Ausbildung hindern, bspw. psychosoziale Probleme, wie Einschränkungen der Handlungsfähigkeit, Überforderungen in der Alltagsbewältigung, mangelnde soziale Einbettung, Konflikte in der Familie, gesundheitliche und psychische Beeinträchtigungen, kommunikative Probleme im Umgang mit Behörden, sonstige Problemlagen, wie Verschuldung usw. 

Die Umsetzung der ganzheitlichen Betreuung kann über Vergabemaßnahmen, Gutscheine oder durch das Jobcenter selbst erfolgen. Einrichtungen haben im Rahmen der Vergabe oder Gutscheine die Möglichkeit, eine ganzheitliche Betreuung anzubieten. Als Voraussetzung benötigen sie eine Trägerzulassung gem. §178 SGB III bzw. gem. der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV). Bei der Ausführungsvariante mit Gutscheinen ist zusätzlich eine Maßnahmezulassung notwendig.

Im Rahmen der Informationsveranstaltung des Paritätischen Gesamtverbandes möchten wir über die neue Eingliederungsleistung und die dafür notwendigen Träger- und Maßnahmenzulassungen informieren. Dabei steht uns auch Erfahrungswissen aus der Praxis zu Fragen rund um die Trägerzulassung zur Verfügung.

Die Veranstaltung findet online statt und ist kostenfrei. Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an Mitglieder des Paritätischen. Die Zahl der Teilnehmenden ist begrenzt.