Zum Hauptinhalt springen

Istanbul-Konvention seit sechs Jahren in Deutschland in Kraft: Umsetzung noch immer unzureichend!

Seit dem 1. Februar 2018, also seit genau sechs Jahren, ist das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“, die sogenannte Istanbul-Konvention, in Deutschland in Kraft und hat seither den Rang eines Bundesgesetzes. Die Konvention hat das Ziel, „insbesondere“, aber nicht ausschließlich, Frauen vor Gewalt zu schützen (Art. 4 Abs. 1 Istanbul-Konvention).

Leider mangelt es 2024 noch immer an der vollständigen innerstaatlichen Umsetzung der Konvention. Zwar sind erste wichtige Schritte (wie die Einrichtung einer Monitoringstelle) getan, doch es fehlt an einer spürbaren Entlastung in der Sozialen Arbeit im Bereich Gewaltschutz.  Noch immer fehlen in Deutschland über 14.000 Frauenhausplätze, noch immer sind die Wartelisten in den Beratungsstellen lang und noch immer sind die Mitarbeiter*innen und Einrichtungen aufgrund schlechter Finanzierungsstrukturen am Limit.

Der Paritätische hat deshalb im Jahr 2023 nochmals eine Positionierung verabschiedet, in der er die Umsetzung der Konvention erneut anmahnt. 

Paritätische Positionierung zur Finanzierung des Gewaltschutzsystems - Istanbul-Konvention jetzt umsetzen!

Der Paritätische fordert darin die vollständige und zeitnahe Umsetzung der Istanbul-Konvention für alle von häuslicher und/oder geschlechtsspezifischer Gewalt betroffenen Menschen, insbesondere Frauen und Kinder. Nach jahrzehntelanger politischer Diskussion ohne Ergebnis und anhaltend erschreckenden Zahlen von Gewalt betroffenen Menschen braucht es jetzt eine bundeseinheitliche bedarfsgerechte und einzelfallunabhängige Finanzierung des Gewaltschutzsystems in Form eines Bundesgesetzes, verbunden mit einem Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe bei geschlechtsbezogener und/oder häuslicher Gewalt. Frauenhausplätze, Beratungsstellen und Kriseneinrichtungen für alle von häuslicher und/oder geschlechtsspezifischer Gewalt betroffenen Menschen müssen ausgebaut sowie kostendeckend und kontinuierlich finanziert werden.

Das Koalitionsversprechen der Schaffung einer bundesgesetzlichen Grundlage zur finanziellen Absicherung und zum Ausbau des Gewaltschutzsystems ist einzulösen. Die Wohlfahrtsverbände als Träger der Frauenhäuser und Beratungsstellen sind an dem Prozess dahin, insbesondere am Runden Tisch der Bundesregierung „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“, zu beteiligen. Aus Sicht des Paritätischen ist die Finanzierung der Hilfestrukturen zur Prävention und zur Verhinderung von geschlechtsspezifischer (inkl. sexualisierter) und/oder häuslicher Gewalt eine Aufgabe, bei der alle staatlichen Ebenen Hand in Hand zusammenarbeiten müssen, d. h. Bund, Länder und Kommunen.

Weitere Details zur Positionierung befinden sich in der Anlage. Ebenso finden Sie dort eine Kurzbroschüre, wieso gemeinnützige Einrichtungen im Bereich Frauengewaltschutz so wichtig sind und derzeit massiv unter Druck stehen. Der Paritätische hat zudem seine bundesweiten Standards für die notwendige Ausstattung und fachliche Arbeit von Frauenhäusern Ende 2023 aktualisiert. Auch auf diese Broschüre wird anbei verwiesen.