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Kabinett beschließt Entwurf zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts

Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Innenministerium zu einem neuen Staatsangehörigkeitsrecht gebilligt. Der Entwurf enhält einige Erleichterungen, jedoch auch Verschärfungen auf dem Weg zur Einbürgerung

Das Bundeskabinett hat sich auf einen Gesetzentwurf zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts geeinigt. Einbürgerungen sollen hiernach leichter werden. Unter anderem soll die Aufenthaltsdauer für Einbürgerungen auf fünf Jahre und bei besondere Integrationsleistungen sogar auf drei Jahre gesenkt werden, der wichtige Punkt der Mehrstaatigkeit wird ermöglicht, die Erforderliche Aufenthaltsdauer für die Einbürgerung per Geburt wird gesenkt, ebenso wie die Sprachanforderungen für die Gastarbeiter*innengeneration.

Jedoch enthält der Entwurf auch Verschärfungen, vor allem ist anzumerken, dass nach dem Entwurf Menschen die Sozialhilfe beziehen, kaum Möglichkeiten haben sich einbürgern zu lassen. Der Entwurf sieht lediglich drei Ausnahmen: für Gast- oder Vertragsarbeiter*innen, für in Vollzeit Erwerbstätige und ihre (Ehe)Partner*innen, wenn ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt. Menschen, die Angehörige pflegen, Alleinerziehende oder auch Menschen mit Behinderung, die Leistungen beziehen aufgrund ihre Situation, würden sich nicht einbürgern lassen können. Die aktuelle Rechtslage sieht dagegen Ausnahmen, wenn der Bezug nicht zu vertreten ist.

Der Paritätische Gesamtverband lehnt diese Verschärfung entschieden ab. Politische Rechte dürfen nicht vom Einkommen oder einer Vollzeittätigkeit abhängig gemacht werden. Das Einbürgerungsrecht ist dafür da, die demokratische Teilhabe der Menschen zu fördern und sicherzustellen, die bereits seit Längerem in Deutschland leben. Entgegen der teils in der öffentlichen und politischen Diskussion geäußerten Forderungen kann und darf es kein indirekter Mechanismus für eine Migrationssteuerung sein.