Kabinett beschließt Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung
Bundeskabinett hat Erhöhung des Mindestlohns zum 01.01.2024 auf 12,41 Euro brutto und zum 01.01.2025 auf 12,82 Euro brutto beschlossen.
Das Bundeskabinett hat am 15. November 2023 die Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Zum 1. Januar 2024 wird der Mindestlohn damit von bisher 12 Euro auf 12,41 Euro brutto je Zeitstunde erhöht. Zum 1. Januar 2025 steigt der Mindestlohn dann auf 12,82 Euro brutto je Zeitstunde.
Der Paritätische Gesamtverband hat in seiner Stellungnahme u.a. kritisch bewertet, dass zur Grundlage der aktuellen Erhöhung des Mindestlohnes der frühere Mindestlohn in Höhe von 10,45 Euro gelegt wurde und nicht der aktuell geltende Mindestlohn von 12 Euro. Zudem liegt die Inflation oberhalb der Anpassungen. Hinzu kommt, dass der neu geltende Mindestlohn allein immer noch zu niedrig ist, um Arbeitnehmer*innen vor Altersarmut zu schützen. Angesichts dessen fordert der Paritätische Gesamtverband eine Erhöhung des Mindestlohns auf 14 Euro.
Die vollständige Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbandes ist in dieser Fachinformation verlinkt.