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KfW-Information - Bundesförderung - Befristete Ausnahmeregelungen anlässlich der Flutkatatstrophe 2021

Da die Flutkatastrophe 2021 in verschiedenen Gebieten in Deutschland schwere Schäden verursacht hat und um den von der Flutkatastrophe Betroffenen beim Wiederaufbau zu helfen, werden ergänzend zum Aufbauhilfegesetz 2021 Sonderregelungen bei der Beantragung einer Förderung aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gewährt.

Abweichend zu den BEG-Förderrichtlinien gelten für Betroffene der Flutkatastrophe vom Juli 2021 befristet bis zum 30.06.2023 Ausnahmeregelungen, die der anliegenden KfW-Information vom 31.08.2021 entnommen werden können.

Hierdurch soll ein Anreiz für Investitionen im Rahmen des Wiederaufbaus gegeben werden, welche gleichzeitig in Einklang mit den Klimazielen der Bundesregierung stehen.