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Kinderrechtlicher Appell zu den anstehenden Trilog-Verhandlungen zum Europäischen Asylsystem

Morgen soll in Brüssel zwischen der EU-Kommission, dem Rat und dem Europäischen Parlament im Rahmen eines "großen Trilogs" eine Einigung zum Europäischen Asylsystem herbeigeführt werden. Der Paritätische Gesamtverband apelliert zusammen mit terre des hommes, SOS Kinderdorf, National Coalition, Save the Children und dem Deutschen Kinderhilfswerk, von den bisherigen Weichenstellungen abzukehren und die Wahrung von Menschenrechten und allen voran das Kindeswohl wieder zu den Leitlinien europäischer Politik zu machen.

Die aktuellen Reformvorschläge verschärfen im Wesentlichen die bereits existierenden Probleme des europäischen Asylsystems und weisen gravierende Lücken für die Umsetzung von Menschen- und Kinderrechten auf. Die Nichtanwendung von Regelungen und Verfahrensgarantien auf europäischer Ebene führt bereits seit Jahren dazu, dass Schutzsuchende nicht geschützt sind und ihre Rechte massiv beschnitten werden. Dies gilt für vulnerable Gruppen wie Kinder in besonderem Maße. Doch dies bleibt ohne Konsequenzen für die Mitgliedstaaten. Es ist abzusehen, dass die Reform daran nichts ändern wird, die Regelungen sind zu komplex für die Umsetzung.

Insbesondere fordern die unterzeichnenden Organisationen:

  1. Kinder und ihre Familien müssen ausnahmslos von Grenzverfahren unter Haft ausgenommen werden. Auch eine Unterbringung unter Bedingungen, die Haft - auch ohne Haftantrag - gleichkommt, darf keine Option sein. Das gilt für alle Kinder bis zur Volljährigkeit - das Ziehen arbiträrer Altersgrenzen verletzt die Kinderrechtskonvention.
  2. Von der geplanten Ausweitung des Konzepts der „sicheren Drittstaaten“ muss abgesehen werden. Das Konzept des sog. „sicheren Drittstaats“, wonach Asylanträge ohne inhaltliche Prüfung der Fluchtgründe als unzulässig abgelehnt und auch Kinder und Jugendliche in außereuropäische Drittstaaten zurückverwiesen werden können, birgt die Gefahr von Verstößen gegen das Refoulement-Verbot, insbesondere wenn im Drittstaat kein Schutz gemäß der Genfer Konvention gelten muss. Kinder dürfen nicht in Situationen gebracht werden, in der sie nicht sicher und geschützt sind. Dies gilt insbesondere, wenn sie keine Verbindung in diese Länder haben – eine starke Verbindung, die über den reinen Transit hinausgeht, muss zwingend erhalten bleiben.
  3. Kinderrechtliche Verfahrensgarantien müssen erhalten bleiben. Kinder haben besondere Rechte und Bedarfe, die es zu beachten gilt. Um ihre Rechte wahrnehmen zu können, brauchen sie entsprechende Unterstützung. Ihnen muss effektiver Rechtsschutz in Screening-Verfahren, bei der Alterseinschätzung und in Zuständigkeits- sowie Grenzverfahren zu jedem Zeitpunkt ab der Ankunft gewährt werden. Bei unbegleiteten Minderjährigen muss zudem die Vormundschaft ab Tag eins sichergestellt sein.

Den vollständigen Appell finden Sie rechts zum Download.