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 Foto von Artem Podrez von Pexels

Kommunalrichtlinie 2022: Mehr Personal und Beratung für die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen vor Ort

Die am 01.01.2022 veröffentlichte Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutz Initiative (NKI) der Bundesregierung unterstützt erstmalig Sozial- und Wohlfahrtsverbände dabei, Treibhausgasemissionen nachhaltig zu senken.

Die Kommunalrichtlinie bezweckt durch die Förderung strategischer und investiver Maßnahmen, Anreize zur Erschließung von Treibhausgasminderungspotenzialen zu verstärken, die Minderung von Treibhausgasemissionen zu beschleunigen und messbare Treibhausgaseinsparungen mit Blick auf das Ziel der Treibhausgasneutralität zu realisieren. 

Die strategischen und investiven Maßnahmen umfassen Förderungen im Sinne der Kommunalrichtlinie (Nr. 4) in den Bereichen:

1. Strategische Maßnahmen (Nr. 4.1):

  • Einstiegs- und Orientierungsberatungen, um einen Überblick über die relevantesten Handlungsfelder im Klimaschutz zu erhalten.
  • Fokusberatungen, die ein konkretes Themenfeld fokussieren, um bspw. ein nachhaltiges Beschaffungs- und Mobilitätsmanagement zu etablieren.
  • Energiesparmodelle, die Menschen in sozialen Einrichtungen zur aktiven Mitarbeit im Klimaschutz motivieren.
  • Personal für die Erstellung und Umsetzung eines Klimaschutzkonzepts.
  • Die Etablierung einer Klimaschutzkoordination auf regionaler Ebene, die bspw. Ortsverbände bei der Umsetzung von Maßnahmen zum Klimaschutz unterstützt.

2. Investive Maßnahmen (Nr. 4.2):

  • Energetische Sanierung von Außen- und Innenbeleuchtung
  • Energetische Sanierung oder Nachrüstung von Belüftungsanlagen
  • Neue Radabstellanlagen
  • und weitere investive Maßnahmen bspw. in Warmwasserbereitung oder dem Austausch ineffiziente Elektrogeräte.

Antragsberechtigt im Sinne der Kommunalrichtlinie (Nr. 5) sind gemeinnützige Träger von Einrichtungen der Erziehung, der vorschulischen und schulischen Bildung, der Kinder- und Jugendhilfe, des Gesundheitswesens, der Kultur, der Pflege, Betreuung, Unterbringung sowie Hilfe für Menschen.  

Die Förderquoten für strategische Maßnahmen je nach Förderschwerpunkt belaufen sich auf bis zu 70% (In finanzschwachen und vom Strukturwandel betroffene Regionen bis zu 90%). Für investive Maßnahmen belaufen sich die Förderquoten auf bis zu 70% (In finanzschwachen und vom Strukturwandel betroffene Regionen bis zu 85%). 

Die Antragsfrist begrenzt sich auf einen Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2027. Es ist eine ganzjährige Antragsstellung möglich. 

Das Service und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) bietet einführende Informationsveranstaltungen zu unterschiedlichen Förderschwerpunkten der Kommunalrichtlinie an. Anmeldemöglichkeiten finden Sie hier

Weitere Informationen über die Förderschwerpunkte und die Förderquoten finden Sie hier.