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Kürzungen im Bundeshaushalt 2024 gefährden die Arbeit der Freien Straffälligenhilfe

Die Freie Straffälligenhilfe leistet in Deutschland eine unverzichtbare Arbeit zur Verbesserung der Lebenssituation von straffällig gewordenen Menschen und trägt somit zur Verringerung von Kriminalität und zum Schutz der Gesellschaft bei. Sie ist mit ihren vielfältigen Einrichtungen eine zentrale Säule beim gesetzlichen Auftrag der Resozialisierung.

Vor diesem Hintergrund kritisiert die Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe e.V. (BAG-S) die existenzbedrohenden Kürzungen des Bundesministeriums für Justiz bei dem DBH – Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik.

Der DBH e.V., Mitglied in der BAG-S, ist seit Jahrzehnten ein Verband, der die Bewährungs- und Straffälligenhilfe in Deutschland weiterentwickelt. Er organisiert den bundesweiten Austausch sozialer Strafrechtspflege, bietet fachspezifische Fortbildungen an und fördert die Weiterentwicklung der Qualitätsstandards. Mit dem Servicebüro für Täter-Opfer-Ausgleich und Konfliktschlichtung bietet er zudem ein bundesweit einmaliges Angebot, das für eine fortschrittliche und humane Kriminalpolitik steht.

Pressemitteilung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe e.V.: https://www.bag-s.de/fileadmin/user_upload/2023_09_13_BAG-S_PM_Kuerzungen_im_Bundeshaushalt.pdf