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Kurzgutachten des Paritätischen Gesamtverbandes zur Frage der Zugangsmöglichkeiten zu Frauenhäusern von geflüchteten Frauen, die der Residenzpflicht oder einer Wohnsitzauflage unterliegen

Fachinfo
Erstellt von Franziska Pabst

Das Kurzgutachten des Paritätischen Gesamtverbandes geht der Fragestellung nach, wie sich die Schutz- und Zugangsmöglichkeiten für geflüchtete Frauen darstellen, die auf der Flucht vor Gewalt in ein Frauenhaus gegen die Residenzpflicht oder ihnen auferlegten Wohnsitzauflagen verstoßen.

Hintergrund für die Erstellung des Kurzgutachtens war ein Medienbericht, in dem die Bundesregierung eingewendet hatte, dass für die Dauer einer räumlichen Beschränkung für Asylbewerberinnen die Aufenthaltsgestaltung auf den Bezirk beschränkt
sei, in dem die für die Aufnahme zuständige Aufnahmeeinrichtung liegt. Dies kann sich insbesondere in den Fällen als problematisch erweisen, in denen Frauen, auf der Flucht vor Gewalt Schutz und Hilfe in einem Frauenhaus suchen, das außerhalb des ihnen zugewiesenen Aufenthaltsbereichs liegt. Der Paritätische kommt in seinem Gutachten zu dem Ergebnis, dass hier Schutzlücken bestehen und die derzeitigen Regelungen zu Rechtsunsicherheiten führen. Um auch geflüchteten Frauen, die der Residenzpflicht oder einer Wohnsitzauflage unterliegen, einen unbürokratischen, niedrigschwelligen und kurzfristigen Zugang zu einem Frauenhaus oder einer Frauenschutzwohnung ermöglichen zu können, bedarf es gesetzlicher und verfahrensrechtlicher Klarstellungen, die eindeutig regeln, dass von Gewalt betroffene Frauen keine Sanktionierungen aufgrund eines Verstoßes gegen Aufenhaltsbeschränkungen zu befürchten haben und welche die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Schutz und Hilfe jederzeit sicherstellen.2015_12_10_ Kurzgutachten_Schutz_geflue_Frauen.pdf2015_12_10_ Kurzgutachten_Schutz_geflue_Frauen.pdf