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Lebenslagen straffällig gewordener Menschen und in ihren Familien verbessern.

Straffällig gewordene Menschen und ihre Familien werden in unserer Gesellschaft stigmatisiert und dadurch oftmals benachteiligt. Die Politik ist aufgefordert zu handeln und sich für die Belange von straffällig gewordenen Menschen und ihre Familien einzusetzen.

Um die Lebenslagen straffällig gewordener Menschen und ihrer Angehörigen zu verbessern, schlägt die Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe (BAG-S) fünf politische Maßnahmen vor. 

Jährlich münden schätzungsweise 50.000 Geldstrafen in die Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe. Bei den Betroffenen handelt es sich in der Regel um Menschen, die am äußersten Rand der Gesellschaft stehen und multiple Problemlagen aufweisen. In Deutschland wird die Geldstrafe bei ca. 10 Prozent in eine Ersatzfreiheitsstrafe umgewandelt. Oftmals verfügen die Betroffenen nicht über die finanziellen Mittel, um die Geldstrafe zu begleichen. Die Ersatzfreiheitsstrafe sollte daher dringend überprüft und evaluiert werden.

Wohnen ist ein Menschenrecht. Bezahlbarer angemessener Wohnraum muss für alle verfügbar sein. Daher hat der Staat die Verfügbarkeit von angemessenem, bezahlbarem Wohnraum sicherzustellen, insbesondere für bedürftige und benachteiligte Personen wie straffällig gewordene Menschen.

Damit eine Wiedereingliederung von haftentlassenen Personen in die Gesellschaft gelingen kann, muss sichergestellt werden, dass sie nicht in die Wohnungslosigkeit entlassen werden. Mietkosten sollten daher bei einer Inhaftierung grundsätzlich bis zu einem Jahr übernommen werden.

Darüber hinaus fordert die BAG-S den Zugang zur Rentenversicherung für straffällig gewordene Menschen zu ermöglichen, die im Strafvollzug arbeiten. Mit dem Teilhabechancengesetz und der Förderung nach § 16i SGB II kann Teilhabe ermöglicht werden. Eine Zielgruppenerweiterung auf straffällig gewordene Menschen ist daher dringend geboten, damit auch sie eine reelle Chance auf eine Wiedereingliederung in die Gesellschaft haben.

Der Paritätische ist Mitglied in der Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe (BAG-S). Die BAG-S trägt dazu bei, die Einrichtungen der Mitgliedsverbände in der Straffälligenhilfe zu beraten, Arbeitsschwerpunkte untereinander abzustimmen und Konzepte weiterzuentwickeln. Dafür veranstaltet die BAG-S Fachtagungen und gibt dreimal jährlich einen Informationsdienst heraus. Darin dokumentiert sie Fachliteratur, Presseberichterstattung und Entwicklungen in der Straffälligenhilfe, wertet Statistiken für die Praxis aus und weist auf zahlreiche Veranstaltungen im Bereich der Straffälligenhilfe hin. Direkt zum Internetangebot.