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Patientenbeteiligung stärken!

Im Rahmen des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) plant das Bundesgesundheitsministerium eine Reform des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Dies hat die maßgeblichen Patientenorganisationen veranlasst, ein Forderungspapier zu veröffentlichen.

Um eine gestärkte Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss zu gewährleisten, bedarf es aus Sicht der maßgeblichen Patientenvertretung mehrerer entscheidender Maßnahmen. Von zentraler Bedeutung ist dabei die Bereitstellung finanzieller Mittel zur Anstellung von Hauptamtlichen in den Patientenorganisationen. Ebenso unerlässlich ist die Sicherstellung einer koordinierten Patientenbeteiligung durch eine Koordinierungsstelle, die das Benennungsverfahren überwacht und die Finanzierung mittels öffentlicher Mittel prüft.

Auch ist es dringend notwendig, den personellen Bestand in der Stabsstelle für Patientenbeteiligung im G-BA aufzustocken, sowie die Stärkung der Sprecher*innen der Patientenvertretung in Entscheidungsprozessen zu fördern. Um diese komplexen Abstimmungsprozesse zu koordinieren, ist eine angemessene Unterstützung und Entschädigung von entscheidender Bedeutung.

Die Unterstützungsinfrastruktur für die Patientenbeteiligung auf Landesebene muss ebenfalls dringend ausgebaut und an die Gegebenheiten auf Bundesebene angepasst werden. Auch in anderen Gremien mit Patientenbeteiligung, wie beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte und bei der gematik, sind Stabsstellen zur Patientenbeteiligung notwendig.

Die Verbesserung und Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit zur Patientenbeteiligung sowie die aktive Mitwirkung an der Krankenhausreform, sind weitere wichtige Schritte zur Stärkung der Patientenvertretung. Schulungs- und Qualifizierungsangebote für Patientenvertreterinnen und -vertreter sollten implementiert werden, um ihre fachliche Kompetenz und aktive Mitgestaltungsfähigkeiten zu stärken.

Schließlich fordern die Patientenorganisationen eine zusätzliche Person als unparteiisches Mitglied im G-BA und das Recht auf deren Benennung, um eine ausgewogene Beteiligung aller relevanten Interessengruppen zu gewährleisten.

Es ist dringend erforderlich, diese Maßnahmen umzusetzen und somit sicherzustellen, dass die Stimme der Patient*innen in die Gestaltung des Gesundheitssystems einfließt und auf diese Weise zu einer verbesserten Versorgung beiträgt.