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Mehr Fort- und Weiterbildungen für Arbeitnehmer/-innen: Bundestag verabschiedet Qualifizierungschancengesetz

Fachinfo
Erstellt von Tina Hofmann

Vor dem Hintergrund des digitalen und demographischen Wandels am Arbeitsmarkt soll die Weiterbildungsförderung der BA für Arbeitnehmer/-innen ausgebaut werden, damit diese stärker als bisher an Fort- und Weiterbildungen teilnehmen und sich so leichter an die sich wandelnden Verhältnisse anpassen können.

Der Deutsche Bundestag hat dazu heute das Qualifizierungschancengesetzin zweiter und dritter Lesung verabschiedet. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (DRS 19/4948, DRS 19/5419) wurde in der Ausschussfassung (DRS 19/6146) angenommen.

Ausweislich der Gesetzesbegründung  bleibt die betriebliche Weiterbildung von Arbeitnehmer/-innen weiterhin vorrangig Aufgabe der Unternehmen wie auch der Beschäftigten und der Sozialpartner. Allerdings soll mit dem Gesetz die öffentliche Weiterbildungsförderung der BA gestärkt werden, sodass mehr Weiterbildungsangebote für Arbeitnehmer/-innen entstehen. In besonderem Maße soll zudem die Qualifizierung in sog. Engpassberufen gefördert werden. Einen Überblick über wesentliche Regelungen des Gesetzes gibt die beiliegende Fachinformation.
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