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Mittagessen in Werkstätten

Abschaffung des Eigenanteils für das gemeinschaftliche Mittagessen in der Werkstatt

Ende März hat der Bundestag in 2. und 3. Lesung das Gesetz zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Starke-Familien-Gesetz – StaFamG)  beschlossen.

Damit verbunden ist eine Regelung, mit der die bislang notwendigen Eigenanteile für das gemeinschaftliche Mittagessen  sowie der Schülerbeförderung  abgeschafft werden, zu der auch die Abschaffung des Eigenanteils beim Mittagessen in Werkstätten für Menschen mit Behinderung und bei vergleichbaren Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gehört (Artikel 4, 5, 6, 7 Änderung von § 42 b SGB XII).

Diese Regelung wird ausdrücklich begrüßt, da die Verwaltungskosten der Geltendmachung und Einziehung der Eigenanteile in keinem sinnvoll zu begründenden Verhältnis zum Nutzen der Regelung standen. Sie soll zum 01.07.2019 in Kraft treten.

Weitere Informationen zum Gesetz können auf der Homepage des Bundestags eingesehen werden.

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw12-de-starke-familien-gesetz-628892