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Musterklageverfahren gegen die Verwertungsgesellschaft ZWF bis zu einer Entscheidung des EuGH ausgesetzt

Das von der BAGFW unterstützte Musterklageverfahren gegen die ZWF, welches beim Landgericht Köln anhängig ist, wurde aufgrund eines Vorlagebeschlusses des BGH in einem Verfahren mit einem ähnlichen Sachverhalt bis zu einer Entscheidung des EuGH ausgesetzt.

In vorliegenden Verfahren soll die Frage geklärt werden, ob in Alten- und Behindertenhilfeeinrichtungen durch die Weiterleitung eines Fernsehsendesignals vom Hausanschluss in die Bewohnerzimmer entsprechende Lizenzrechte betroffen und zu vergüten sind. Unsere bisherigen Informationen zu diesem Verfahren sind unser Fachinformation vom 24. Oktober 2022 und dem Rundschreiben der BAGFW vom 14. Oktober 2022 zu entnehmen.

Vor dem Landgericht Köln fand am 21. Dezember 2023 eine mündliche Verhandlung statt. Den Ausführungen des Gerichts war nicht zu entnehmen, wie es abschließend entscheiden wird.

Die bisher vorliegende Rechtsprechung der Oberlandesgerichte zu dieser Frage ist uneinheitlich. In Anbetracht bereits anhängiger und vergleichbarer Verfahren bei dem BGH hat das Landgericht Köln eine für den 8. Februar 2024 angekündigte Entscheidung des BGH abgewartet. Der BGH hat nunmehr u.a. im Verfahren zum Az: I ZR 34/23 entschieden, dass dieses Verfahren zur Beantwortung mehrerer Rechtsfragen dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt wird. Der BGH hat dem EuGH u.a. folgende Fragen zur Beantwortung vorgelegt:

Handelt es sich bei den Bewohnern eines kommerziell betriebenen Seniorenwohnheims um eine "unbestimmte Anzahl potentieller Adressaten" im Sinne der "öffentlichen Wiedergabe" gem. Art. 3 Abs. 1 der Richtline 2001/29/ EG)?

Handelt es sich um ein "neues Publikum" im Sinne der Definition der "öffentlichen Wiedergabe" gem. Art. 3 Abs. 1 der Richtline 2001/29/EG, wenn der Betreiber das ankommende Sendesignal zeitgleich, unverändert und vollständig durch sein Kabelnetz in die Bewohnerzimmer weitersendet?

Unter Berücksichtigung des Vorlagebeschlusses wurde seitens der Kläger*innen bei dem Landgericht Köln angeregt, dieses Verfahren bis zu einer Entscheidung des EuGH auszusetzen. Dem ist das Landgericht Köln durch Beschluss vom 7. März 2024 gefolgt.

Eine abschließende Klärung dürfte so noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Entscheidung des EuGH ist sicherlich erst für das Jahr 2025 zu erwarten.

Über den Fortgang des Verfahrens werden wir Sie weiterhin informieren.