Zum Hauptinhalt springen

Nächster Förderaufruf Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels

2023 ist ein Jahr der Extreme. Sprach man letztes Jahr noch über die wahrscheinliche Zunahme von Extremwetterereignissen, steht 2023 fest, der Klimawandel ist da und die Folgen spürbar. Verehrende Waldbrände in Kanada und Griechenland, Überschwemmungen in Slowenien, Griechenland, Libyen, und vielen weiteren Ländern. Zudem wurden dieses Jahr die Rekorde für die heißtesten Monate seit der Wetteraufzeichnung gebrochen. Die Folgen des Klimawandels sind dementsprechend spürbar, die Klimaanpassung daher umso wichtiger.

Besonders Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens müssen sich mit der Herausforderung der Klimaanpassung verstärkt auseinandersetzen. Einerseits fehlen finanzielle und personelle Ressourcen für Maßnahmen die Klimawandelanpassung, anderseits besteht gegenüber den Klient*innen und Mitarbeitenden der Einrichtung eine Verantwortung, diese vor den Folgen des Klimawandels zu schützen. Eine resiliente, an den Klimawandel angepasste Einrichtung kann ein gesundes und nachhaltiges Arbeitssetting ermöglichen und somit Mitarbeitende entlasten. Außerdem können angepasste Einrichtungen den besonderen Bedürfnissen ihrer Klient*innen in Folge des Klimawandels besser gerecht werden.

Um den negativen Folgen des Klimawandels entgegenzuwirken und bei Maßnahmen zur Klimaanpassung zu unterstützen, hat das das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) den nächsten Förderaufruf „Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ gestartet.  Ein neues Förderfenster im Rahmen der Förderrichtlinie Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (DAS) zu Maßnahmen des Natürlichen Klimaschutzes und naturbasierten Lösungen öffnet vom 1. November 2023 bis zum 31. Januar 2024. Die Mittel werden über das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) des Bundesumweltministeriums bereitgestellt.

Förderschwerpunkte:

Der Schwerpunkt des Förderaufrufes liegt entweder auf kommunalen Anpassungskonzepten oder auf innovativen Modelprojekten für Klimaanpassung, welche natürlichen Klimaschutz und naturbasierte Lösungen beinhalten, um die Wechselwirkungen und Verantwortung zwischen den Menschen, anderen Lebewesen und des Planeten sichtbar zu machen, diese zu stärken und zu schützen. Zur natürlichen Klimaanpassung und Klimaschutz zählen beispielsweise multifunktionale Grünflächen oder eine Dachbegrünung. Sie leisten einerseits einen wertvollen Beitrag für den Erhalt der Artenvielfalt und schützen anderseits Mitarbeitende und Klient*innen vor Hitze.

Weitere Informationen über die beiden Förderschwerpunkte und Vorrausetzungen finden Sie hier:

https://www.z-u-g.org/das/ank-das-foerderaufruf-2023/

Hintergrund über die Förderrichtline:

Die im Jahr 2021 novellierte Förderrichtlinie Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (DAS) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) unterstützt Kommunen, kommunale Einrichtungen, soziale Organisationen und Verbände und andere Akteur*innen dabei, die notwendigen Anpassungsprozesse an die Folgen des Klimawandels möglichst frühzeitig, systematisch und integriert in Übereinstimmung mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung anzugehen.

Die Förderung des BMUV schafft gezielt Anreize für eine strategische Steuerung der Anpassung an den Klimawandel in Kommunen mithilfe kommunaler Anpassungskonzepte. Für fortgeschrittene Akteur*innen, die bereits über Erfahrungen und Kenntnisse in der Klimaanpassung verfügen, gibt es die Möglichkeit, innovative Klimaanpassungsprojekte mit besonderen Synergien zur Nachhaltigkeit zu entwickeln und zu erproben.

Das Ziel ist, existierende Chancen zu nutzen und Schäden zu verringern. Gleichzeitig ist die Förderrichtlinie Bestandteil des Programms „Nationale Klimaanpassung“ des BMUV, unter dem die mit dem Sofortprogramm Klimaanpassung definierten Stränge „Bessere Klimavorsorge vor Ort durch Klimaanpassungsmanager*innen“ und „Besserer Schutz vulnerabler Gruppen in sozialen Einrichtungen“ zusammengeführt wurden.

Beratungsmöglichkeiten:

Die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH ist Projektträgerin des Bundes für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz und bietet kostenlose Beratung zu Fördervoraussetzungen und zum Antragsverfahren an.

Die ZUG ist telefonisch oder per Mail erreichbar

+49 30 72618 0777

ANK-DAS-Foerderung@z-u-g.org

Sprechzeiten:

Mo, Mi:      09.00–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr

Di:             09.00–12.00 Uhr und 13.00–18.00 Uhr

Do:            13.00–16.00 Uhr

Fr:             09.00–12.00 Uhr

Zusätzlich bietet die ZUG für Donnerstag, den 9. November 2023 von 10.00 bis 11.30 Uhr, eine Online-Informationsveranstaltung zum Förderaufruf an, Sie können sich unter folgendem Link dafür anmelden: https://www.z-u-g.org/informationsveranstaltung-zum-foerderaufruf-ank-das

Außerdem ist ein Online-Workshop mit konkreten Hilfestellungen zur Antragstellung für November geplant, weitere Infos dazu erfolgen dann von der ZUG per Mail.

Darüber hinaus bietet auch das Zentrum KlimaAnpassung (ZKA) Beratung zur Umsetzung von Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen sowie zu weiteren Fördermöglichkeiten an:

E-Mail: beratung@zentrum-klimaanpassung.de

Beratungshotline unter 030-39001-201 montags bis freitags von 10 bis 15 Uhr